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Geheime Kanzleidiener,
Hausdiener,
Büreaudiener,
Pförtner,
Hausaufseher bei der Marine-Akademie und -Schule,
Hausaufseher bei der Deckoffizierschule,
Magazinoberaufseher,
Magazinausseher,
Bauausseher,
Aufseher bei dem Wasserwerk in Wilhelmshaven
Kanal= und Deichaufseher,
Kasernenwärter,
Civil-Krankenwärter,
Gefängnißwärter,
Brückenwärter,
Dockwärter,
Kassendiener,
Leuchtthurmwärter,
Nebelsignalwärter,
Drucker,
Maschinist D. bei den Bildungsanstalten, den Lazarethen, dem Wasserwerk in Feldhausen,
Untermaschinist den Garnisonwaschanstalten zu Kiel und Wilhelmshaven, den Dienst-
Oberheizer . gebäuden für Kommando= und Verwaltungsbehörden und der Ent-
Heizer wässerungsanlage in Wilhelmshaven,
Sielwärter,
Parkgärtner in Wilhelmshaven.
Hülfskanzleidiener, f
Hülfshausdiener, *
Kanzleidiätare bei den Stationsintendanturen,
Mechaniker,
Werfthülfsschreiber, Werfthülfszeichner,
Lootsenaspiranten,
Todtengräber,
Magazin= und Bau-Hülfsausseher,
Hausknechte,
Nachtwächter.
5. Marine und Schiffahrt.
Bestimmungen
über die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Dänemark.
Nachdem in Folge des Inkrafttretens der neuen deutschen Schiffsvermessungs = Ordnung vom
1. März d. J. und des Nachtrags vom 10. März d. J. zur dänischen Schiffsvermessungs = Instruktion
vom 7. September 1867 zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark eine anderweitige Vereinbarung
wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsmeßbriefe getroffen worden ist, werden die Schiffe der beider-
seitigen Handelsmarinen, wie folgt, behandelt:
1. In deutschen Häfen werden ohne Nachvermessung anerkannt:
a) die vom 1. April 1895 ab ausgestellten nationalen Meßbriefe dänischer Segel= und
Dampfsschiffe,