Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An. 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
9. 
* Oberzugmeister, 
10. . Zugmeister, 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
26. 
26. 
27. 
28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33 
34. 
35. 
36. 
37. 
.Landpostboten, 
39. 
40. 
41. 
42. 
43. 
44. 
15. 
Schaffner (einschl. der Gepäckschaffner), 
Wagenwärter und Wagenrevidenten, 
Bremser, 
Güterschaffner, 
* Bahnhofoberaufseher und Bahnhofaufseher, 
Bahnhof= und Werkstätteportiers, 
Haltestellenvorsteher und Haltepunktbesorger, 
* Oberbahnwärter, 
Weichen-, Stations- 
Stationsdiener, 
Fahrkartendrucker, 
* Stationsmeister, 
* Stationskassiere, 
* Expedienten, 
* Eisenbahngehülfen, 
Eisenbahnanwärter; 
und Bahnwärter, 
§) Vodenlseedampsschiffahrt: 
* Expedient, 
Verwaltungsdiener, 
* Steuermänner und ?Schleppschifführer, 
Matrosen, 
* Maschinisten, 
Heizer; 
e) Post= und Telegraphenverwaltung: 
* Kanzlisten, 
Kopisten, 
Tagschreiber, 
Kanzleiaufwärter 
a) bei der Generaldirektion der Posten und 
Telegraphen, 
b) bei der Oberpostkasse, 
Telegraphenaufseher, 
* Kanzleiassistenten, 
Obertelegraphisten, Telegraphisten, 
NTelegraphengehülfen, 
Telegraphenanwärter, 
Postexpeditoren, 
* Büreauassistent, Magazinsverwalter bei der 
Druckerei= und Drucksachenverwaltung, 
Post= und Telegraphen-Unterbedienstete: 
a) Postschaffner, Briefträger, Packetbesteller, 
* Bahnpostschaffner, 
b) Telegraphenboten, 
Tck) Unterbedienstete bei 
werkstätte. 
der Telegraphen- 
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llllillllllil 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
  
Königliche Generaldirektion 
der Staatseisenbahnen. 
  
Königliche Generaldirektion 
der Posten und Telegraphen. 
  
  
Ziffer 29. In der Negel 
im Wege des Vor— 
rũckens. 
Ziffer 33. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 30. In der Regel 
im Wege des Vor- 
ricckens. 
Ziffer 14. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 15. Die Verwen- 
dung als Bahnpost- 
schaffner erfolgt erst 
nach mehrlähriger Ver- 
wendung als Post= 
schaffner. 
80
	        
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