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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An.
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
9.
* Oberzugmeister,
10. . Zugmeister,
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
26.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33
34.
35.
36.
37.
.Landpostboten,
39.
40.
41.
42.
43.
44.
15.
Schaffner (einschl. der Gepäckschaffner),
Wagenwärter und Wagenrevidenten,
Bremser,
Güterschaffner,
* Bahnhofoberaufseher und Bahnhofaufseher,
Bahnhof= und Werkstätteportiers,
Haltestellenvorsteher und Haltepunktbesorger,
* Oberbahnwärter,
Weichen-, Stations-
Stationsdiener,
Fahrkartendrucker,
* Stationsmeister,
* Stationskassiere,
* Expedienten,
* Eisenbahngehülfen,
Eisenbahnanwärter;
und Bahnwärter,
§) Vodenlseedampsschiffahrt:
* Expedient,
Verwaltungsdiener,
* Steuermänner und ?Schleppschifführer,
Matrosen,
* Maschinisten,
Heizer;
e) Post= und Telegraphenverwaltung:
* Kanzlisten,
Kopisten,
Tagschreiber,
Kanzleiaufwärter
a) bei der Generaldirektion der Posten und
Telegraphen,
b) bei der Oberpostkasse,
Telegraphenaufseher,
* Kanzleiassistenten,
Obertelegraphisten, Telegraphisten,
NTelegraphengehülfen,
Telegraphenanwärter,
Postexpeditoren,
* Büreauassistent, Magazinsverwalter bei der
Druckerei= und Drucksachenverwaltung,
Post= und Telegraphen-Unterbedienstete:
a) Postschaffner, Briefträger, Packetbesteller,
* Bahnpostschaffner,
b) Telegraphenboten,
Tck) Unterbedienstete bei
werkstätte.
der Telegraphen-
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zu zwei Dritteln.
zu zwei Dritteln.
zu zwei Dritteln.
zur Hälfte.
zu zwei Dritteln.
Königliche Generaldirektion
der Staatseisenbahnen.
Königliche Generaldirektion
der Posten und Telegraphen.
Ziffer 29. In der Negel
im Wege des Vor—
rũckens.
Ziffer 33. In der Regel
im Wege des Vor-
rückens.
Ziffer 30. In der Regel
im Wege des Vor-
ricckens.
Ziffer 14. In der Regel
im Wege des Vor-
rückens.
Ziffer 15. Die Verwen-
dung als Bahnpost-
schaffner erfolgt erst
nach mehrlähriger Ver-
wendung als Post=
schaffner.
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