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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär—
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
16.
1
10.
11.
12.
30. Salzpacker
* Steuerwachtmeister,
Steuerwächter,
Zolleinnehmer,
.. Revisionsaufseher,
20.
.*Rübenzuckersteueraufseher,
.Grenzaufseher,
Lithographen
Salzsteueraufseher,
und Drucker
graphischen Anstalt,
Lithographen und Drucker bei dem Statistischen
Landesamt,
bei der litho-
5.. Alleenaufseher beim Apanageschloß zu Ludwigs-
burg,
Platzmeister
Hüttenknechte
Kohlenmesser
29. Hüttenamts-, Salinenamts-,
bei den Berg--,
# Hüttemwerken
9 9 2 — 9
bezw. Magazinsdiener und Salinen.
r der Steuerwache.
(Stenerkollegium, Abtheilung
für Zölle und indirekte
Steuern.
Kommando der Steuerwache.
Steuerkollegium, Abtheilung
für direkte Steuern.
Statistisches Landesamt.
Domänendirektion.
—
V. Großherzogthum Zaden.
1. Ministerium desn Grohherzoglichen Hauses und der ausmärtigen Angelegenheiten.
1. Ministerium.
Kanzleidiener.
2. Eisenbahnverwaltung.
2. Büreaudiener,
* Kanzlei= und Kassendiener,
uSchreibgehülfen, Kanzleigehülfen,
) Werkschreiber,
Büreaugehülfen, Expeditionsgehülfen,
*Stationsaufseher, Stationsvorsteher,
Bileetdruckereigehülfen, Billetdrucker,
Magazinsausseher,
*#Magazinsmeister,
Stationsmeister,
9.
Schaffner,
Oberschaffner, Zugmeister,
Wagenwärter, Wagenrevidenten,
Pförtner,
Bahn= und Weichenwärter.
nr zur Hälfte.
111111111
Ministerium des Großherzog-
lichen Hauses und der aus-
wärtigen Angelegenheiten.
Generaldirektion der Staats-
eisenbahnen.
4
II. Ministerium der Justiz, der Qultus und AUnterrichts.
Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen des Mini-
steriums, der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
Ministerium der Justiz, des
Kultus und Unterrichts.
Ziffer 16. Vorgängige
Dienstleistung in der
Steuerwache.
Ziifer 18—21. Vor-
gängiger Dlienst in der
Grenz= oder Steuner-
wache.
Ziffer 23 u. 24. Voll-
ständige technische Be-
sählgung.
Ziffer 25. Zum Thellim
Wege des Vorrückens.
Zliffer 26. In der Regel
im Wege des Vor-
rückens.
) Diejenigen Stellen,
fuüüͤr welche die Be—
sähigung durch Ab-
legung einer Prü-
fung nachzuweisen
ist, sind mit einem
bezelchnet.