Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
T anwärter nicht aus- 
cschließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
wenn es nicht die Behörde 
Bemerkungen. 
  
—— 
10. 
11. 
12. 
Vollstreckungsbeamte in Verwaltungssachen, 
14. 
15. 
16. 
17. 
Kanzlisten, 
Die Hausmänner bei dem Museum zu Alten- 
burg und bei dem Genesungshause zu Noda, 
Die Kopisten und Diener bei den Landraths- 
amtern, einschließlich der Lohnschreiber und 
Hülfsdiener, 
Die Kopisten bei den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, einschließlich der Lohnschreiber, 
Die Gerichtsvollzieher, 
. Die Diener bei den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, einschließlich der mit dem Ge- 
fangenmeister= und Hausmannsdienst beauf- 
tragten und einschließlich etwaiger Hülfsdiener, 
Kopisten und Lohnschreiber bei dem Hauptsteuer- 
amte, den Steuer= und Rentämtern und den 
Bauämtern, 
Diener bei dem Hauptsteneramte, den Stener- 
und Rentämtern und den Bauämtern, einschließ- 
lich der Hausmänner und etwaiger Hülfsdiener, 
Straßenausseher, 
Sportelbeamte bei den Steuer= und Rentämtern, 
Steueraufseher, 
Kopisten, Botenmeister und Diener bei der 
Landesbank, einschließlich etwaiger Hülfsdiener 
und Lohnschreiber, 
Der Inspektor und der demselben beigegebene 
Hülfsarbeiter bei der Verwaltung des Amts- 
und Nachrichtsblattes, 
Der Anstaltskontroleur bei dem Genesungshause 
zu Roda, 
Expedienten bei den Landrathsämtern. 
Kopisten, 
Ständige Hülfsschreiber, 
  
  
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
mindestens zur Hälfte, 
beziehentlich ab- 
wechselnd mit Mili- 
täranwärtern. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung des Innern. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung für Justizan- 
gelegenheiten. 
Hersogliches Ministerium, 
Abtheilung für Finanzen. 
  
Direktion der Herzoglichen 
Landesbank. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung des Innern. 
  
  
XIV. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Herzogliches Staats- 
| ministerium zu Gotha. 
  
  
Dle Stellen unter Ziffer 
lnmit dem Vorbehalte, 
Aspiranten zum höhe- 
ren Steuerdienst aus 
dem Cioilstande zu- 
nächst solche Stellen 
zu Übertragen, jedoch 
höchstens bis zu einem 
Drittheil der Stellen. 
Soweit solche aus 
Staatskassen unmit- 
telbar gelohnt werden, 
Wiedoch mit Ausschluß 
des Kanzlisten bei 
dem Ministertal-De- 
partement der aus- 
wärtigen Angelcgen 
heiten.