Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An. 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
15. Staatsanwaltschaft: 
Kanzlisten, 
Hülfsschreiber, 
Gerichtsdiener. 
16. Amtsanwaltschaft Bremen: 
Kanzlisten. 
17. Amtsanwaltschaften Bremen, Bremerhaven: 
Hülfsschreiber. 
18. Deputation für die Gefängnisse: 
Oberaufseher in der Strafanstalt, 
Portier der Strafanstalt, 
Aufseher (Schließer) im Gefangenhause. 
19. Baudeputation: 
Boten, 
Lagerausseher, 
Wegeaufseher, 
Büreauarbeiter. 
20. Deputation für Häfen und Eisenbahnen: 
Die Unterbeamten der Eisenbahnverwaltung, 
einschließlich des Stationsdienstes und 
ausschließlich des Büreaudienstes, 
Hafenschreiber, 
Schleusenwärter, 
Hafenwächter und Anruderer, 
Hauswart im Hafenhause des Freibezirks, 
Hauswart im Verwaltungsgebäude des 
Freibezirks, 
Büreauarbeiter der Eisenbahnverwaltung. 
21. Steuerdepntation: 
Die Halfte der subalternen oder Unterbe- 
amtenstellen des Steuerdienstes in Bremen 
und Bremerhaven. 
22. Finanzdeputation: 
Die Boten der Generalkasse. 
23. Zoll= und Steuerverwaltung: 
a) Heizer, Matrosen und Schiffer auf Wacht- 
und Kreuzerschiffen, Amtsdiener, Boots- 
führer; 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
Fur Hälfte. 
Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
—. 
S— 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Zolldirektion. 
  
Dlese Stellen sind, ab- 
gesehen von der unter- 
sien Stufe (Gehülfen 
II. Klasse). den Mili- 
täranwartern nur im 
Wege des Aufrückens 
zugangig. 
Von den subalternen 
Beamten des Steuer- 
dienstes ist die Halfte 
als für den Kommu- 
naldienst thätig an- 
zusechen. Der Rest ist 
zur Hälfte mit Mili- 
täranwärtern zu be- 
setzen.
	        
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