Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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baltersgrenze Bezeichnung dg Behörde, 
Bezeichnun s zu welcher an welche die Bewerbungen 
Bezeichnung der Stellen welche vorzugs- Militär- zu richten sind, soweit nicht 
der . „ anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
Eisen an weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
' zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
2. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Expeditionsdiätar, Schaffner,35 Jahre. Betriebsverwaltung Thürin- 
1. Defsau-Wörlitzer Eisenbahn. 
!* 
XV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen- 
bahn. 
. Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn. 
— 
Ilmenau-Großbreitenbacher 
Eisenbahn. 
Rhene-Diemelthal- Eisenbahn. 
Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn. 
Weichensteller, Bahnwärter. 
  
  
  
  
XIV. Herzogthum Anhalt. 
Subaltern- und Unterbeamte. 
Wie zu 1. 
  
Weichensteller, 
Bahnwärter. 
Schaffner, 
Weichensteller, Schaffner. 
Stationsdiätar, 
Weichen- 
steller, Schaffner. 
  
  
  
Eine Alters— 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
40 Jahre. 
40 
40 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
Betriebsverwaltung der 
Dessau-Wörlitzer Eisen- 
bahn zu Dessau. 
Vorstand der Gernrode-Harz- 
geroder Eisenbahngesell- 
schaft zu Ballenstedt. 
  
ngischer Nebenbahnen 
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
. zu 
Weimar. 
  
XVI. Jürstenthum Waldeck. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
  
40 Jahre. 
  
Vorstand der Rhene-Diemel- 
thal- Eisenbahngesellschaft 
zu Siegen. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst be- 
stehenden oder noch 
i erlassenden Be. 
timmungen sinn- 
gemäß zur Anwen. 
dung zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind bis zum Er- 
lasse reichsgesetz 
licher Bestimmun- 
gen die für den 
Staatsdienst be- 
stehenden oder 
noch zu erlafsenden 
Vorschriften sinn- 
Jemäß zur Anwen- 
dung zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschrifien 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbadn. 
dienst in dieser 
Beziehung gül- 
tigen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen.
	        
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