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8. Auf Dienstreisen der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten finden die vorstehenden Be—
stimmungen keine Anwendung; für die von Beamten des Auswärtigen Amts auszuführenden
Dienstreisen sind sie nur dann maßgebend, wenn Anfangs= und Endpunkt der Reise innerhalb
des Reichsgebiets liegen.
Berlin, den 12. Dezember 1895.
Der Reichskanzler.
Fürst zu Hohenlohe.
4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. November d. J. beschlossen,
daß das in hermetisch verschlossenen Gefäßen eingehende frische und einfach zubereitete (ge-
kochte, gebratene, geräucherte, eingesalzene Leingepökeltel) Fleisch von Vieh auch beim Eingange
aus Vertragsstaaten oder meistbegünstigten Ländern dem tarifmäßigen Zollsatze der Nummer 258 1
von 20 J/ für 100 kg unterliegt.
Berlin, den 11. Dezember 1895.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Koerner.
Der Kaufmann Johs. Oswaldowski zu Altona ist nach Maßgabe des §. 9 des Regulativs, betreffend
die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken, zur Zusammensetzung des allgemeinen
Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigt worden.
5. Polizei = Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
— Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, welche die -
•— run Ausweisung Ausweisunas
S der Bestrafung. t usweisungs-
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
S.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetz buchs:
1.] Florian Adel, 25 Jahre alt, geboren zu Warth, Kan. Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä-23. November
Musiker, ton Thurgau, Schweiz, schweizerischer sident zu Colmar, d. J.
Staalsangehöriger, 4
2.| Ferdinand Friedrich geboren am 4. April 1859 zu Kopen-Kesgleichen, Königlich preußischer Re. 4. Dezember
Andersen, Matrose, hagen, Dänemark, ortsangehörig eben- gierungs Präsident zu| d. J.
- daselbst, Düsseldorf,