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Revisionsbefund.
Der Kolli Der Inhalt
inneren der einzelnen
Um- Umschließungen
je- beziehungswelse
- ahl schlie-
Lau Zeichen Zah ßungen des Dutzend
und Zahl, oder des
fende Brutto, Art und Kartons in
und Art Bezeich- Kilogrammen
Nr. N der gewicht nung oder Litern
um- nach der –
„n ergeiee
packung. rung. ig %
g 2
11. 12. 13. 14. 15. 16.
Der einzelnen
Parfümerien u. s. w.
Gesammtmenge
der in gleich-
artigen und
Be- schein- wahre Kleich großen
nennung bare Tempe- Stärke inneren
und Stärke Tncsschließungen
I WtUVin enthaltenen
Bezeich- in einzelnen
l -
nung Ge- grade · Ge- Parfümerien
nach der wichts nach wichts- u. K. w.
rp gr ##ete von gleicher
Betrieb-, pro Celsius pro Dukoholstärce
erklä= zenten zenten
rung. kg
% 1 0 5%% 7
17. 18. 19. 20. 21.**)
Die Gesammt-
litermenge der
Parfümerien
U. s. w.
— Spalte 21 —
von der in
Spalte 19
angegebenen
Temperatur
und der in
Spalte 20
angegebenen
wahren Stärke
entspricht einer
Gewichtsmenge
von
kg
22.
Liter-
menge
reinen
Alko-
hols
–
23.
Bemer-
kungen
ins-
besondere
über
den an-
gelegten
amt-
lichen
Ver-
schluß.
24.
mengen reinen Alkohols zu bestimmen.
bewirken.
zu
**) Zu Spalte 21, 22 und 28.
1
Die einzutragenden Gewichts= oder Litermengen sind nicht abzurunden.
Spalte 22 ist nur in denjenigen Fällen auszufüllen, in welchen die Inhaltsermittelung nach Litern stattgefunden hat.
Ergeben sich bei der Ermittelung des Gewichts andere Bruchtheile als 0,6 kg, so sind dieselben zum Zweck der
Berechnung der Litermenge reinen Alkohols mit 10 zu multipliziren, die sich ergebenden Kilogramme nach Maßgabe der
Anleitung zur Ermittelung des Alkoholgehalts abzurunden und für das so gefundene Gewicht die entsprechenden Liter-
Letztere sind sodann mit 10 zu dividiren und hiernach die Einträge in Spalte 23
Unterbleibt eine amtliche Revision, so erfolgt die Ausfüllung der Spalte 23 unter Zugrundelegung der Angaben
des Versenders in Spalte 8 und 9.
in Spalte 9 andere Bruchtheile als 0,, kg angemeldet sind, nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 2 bestimmt.
· » Hierbei werden im Falle der Anmeldung nach Gewicht und Gewichtsprozenten die
einzutragenden Litermengen reinen Alkohols mit Hülfe der Tafel 2 der vorbezeichneten Anleitung beziehungsweise, soweit
Im
Falle der Anmeldung nach Volumenprozenten ergeben sich die einzutragenden Litermengen durch Multiplikation der an-
gemeldeten Stärkegrade mit der in Spalte 9 deklarirten Litermenge.
Die Schlußsumme wird abgerundet.
Spalte 23 ist aufzurechnen.