Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Revisionsbefund. 
  
  
Der Kolli Der Inhalt 
inneren der einzelnen 
Um- Umschließungen 
je- beziehungswelse 
- ahl schlie- 
Lau Zeichen Zah ßungen des Dutzend 
und Zahl, oder des 
fende Brutto, Art und Kartons in 
und Art Bezeich- Kilogrammen 
Nr. N der gewicht nung oder Litern 
um- nach der – 
„n ergeiee 
packung. rung. ig % 
g 2 
11. 12. 13. 14. 15. 16. 
  
  
Der einzelnen 
Parfümerien u. s. w. 
  
  
Gesammtmenge 
der in gleich- 
artigen und 
  
Be- schein- wahre Kleich großen 
nennung bare Tempe- Stärke inneren 
und Stärke Tncsschließungen 
I WtUVin enthaltenen 
Bezeich- in einzelnen 
l - 
nung Ge- grade · Ge- Parfümerien 
nach der wichts nach wichts- u. K. w. 
rp gr ##ete von gleicher 
Betrieb-, pro Celsius pro Dukoholstärce 
erklä= zenten zenten 
rung. kg 
% 1 0 5%% 7 
17. 18. 19. 20. 21.**) 
Die Gesammt- 
litermenge der 
Parfümerien 
U. s. w. 
— Spalte 21 — 
von der in 
Spalte 19 
angegebenen 
Temperatur 
und der in 
Spalte 20 
angegebenen 
wahren Stärke 
entspricht einer 
Gewichtsmenge 
von 
kg 
22. 
Liter- 
menge 
reinen 
Alko- 
hols 
– 
23. 
Bemer- 
kungen 
ins- 
besondere 
über 
den an- 
gelegten 
amt- 
lichen 
Ver- 
schluß. 
24. 
  
mengen reinen Alkohols zu bestimmen. 
bewirken. 
zu 
  
**) Zu Spalte 21, 22 und 28. 
  
  
  
1 
  
  
  
  
Die einzutragenden Gewichts= oder Litermengen sind nicht abzurunden. 
Spalte 22 ist nur in denjenigen Fällen auszufüllen, in welchen die Inhaltsermittelung nach Litern stattgefunden hat. 
Ergeben sich bei der Ermittelung des Gewichts andere Bruchtheile als 0,6 kg, so sind dieselben zum Zweck der 
Berechnung der Litermenge reinen Alkohols mit 10 zu multipliziren, die sich ergebenden Kilogramme nach Maßgabe der 
Anleitung zur Ermittelung des Alkoholgehalts abzurunden und für das so gefundene Gewicht die entsprechenden Liter- 
Letztere sind sodann mit 10 zu dividiren und hiernach die Einträge in Spalte 23 
Unterbleibt eine amtliche Revision, so erfolgt die Ausfüllung der Spalte 23 unter Zugrundelegung der Angaben 
des Versenders in Spalte 8 und 9. 
in Spalte 9 andere Bruchtheile als 0,, kg angemeldet sind, nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 2 bestimmt. 
· » Hierbei werden im Falle der Anmeldung nach Gewicht und Gewichtsprozenten die 
einzutragenden Litermengen reinen Alkohols mit Hülfe der Tafel 2 der vorbezeichneten Anleitung beziehungsweise, soweit 
Im 
Falle der Anmeldung nach Volumenprozenten ergeben sich die einzutragenden Litermengen durch Multiplikation der an- 
gemeldeten Stärkegrade mit der in Spalte 9 deklarirten Litermenge. 
Die Schlußsumme wird abgerundet. 
Spalte 23 ist aufzurechnen.
	        
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