Jahres-
berichte der
Normal-
Alchungs-
Kommisston.
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7. Die Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission hat nach Ablauf jedes Brennereibetriebsjahrs
einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Revisionsthätigkeit zu erstatten. Etwaige Vorschläge wegen der
Behandlung oder der Verbesserung der Apparate, wegen anderweiter Gestaltung der Revisionen u. s. w.
sind mit dem Berichte zu verbinden.
Die Jahresberichte der Kommission sind vom Reichsschatzamt den obersten Landes-Finanzbehörden
mitzutheilen.
8. Die unter Ziffer 2 Absatz 3, Ziffer 4 Absatz 1 und 2 und Ziffer 5 der Kaiserlichen Normal-
Aichungs-Kommission zugewiesenen Obliegenheiten werden in Bayern durch die Königlich bayerische
Normal-Aichungs-Kommission wahrgenommen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Das Steueramt II. zu Rogowb im Bezirk des Hauptzollamts zu Inowrazlaw ist nach Znin in
demselben Hauptamtsbezirk verlegt worden.
Das Nebenzollamt II. zu Bajohren im Bezirk des Hauptzollamts zu Memel ist in ein Neben-
zollamt l. und das Salzsteueramt l. zu Sülbeck im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden in ein Salz-
steueramt II. umgewandelt worden.
Zu München-Gladbach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Crefeld ist eine Abfertigungsstelle
errichtet worden, welche unter der Bezeichnung „Abfertigungsstelle des Hauptsteueramts zu Crefeld in der
Fabrik von Wökanaus & Wülfing zu M. Gladbach“ fungirt. Derselben ist die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen 1 über die für die Fabrik eingehenden rohen dichten baumwollenen Gewebe
und zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über die im veredelten Zustand wieder auszuführenden Gewebe
beigelegt worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt I. zu Graudenz im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg i. Westpr. die Be-
fugniß zur Abfertigung von Mühlenfabrikaten, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhr-
scheinen zur Ausfuhr angemeldet werden, *“ »
demSteuerathzuHomburgv.d.H.imBezirkdegHauptsteueramtszuBcebrcchdIePes
fugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über Leinenwaaren der Nr. 22 des Zolltarifs,
dem Hauptsteueramt zu Neuwied die Befugniß zur Abfertigung der für die mittelrheinische Glas-
* Spiegelmanufaktur in Neuwied mit Begleitschein 1 unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Glas-
endungen,
dem Steueramt I. zu Charlottenburg im Bezirk des Hauptsteueramts für inländische Gegen-
stände zu Berlin die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen, ·
demNebenzollamtl.zuPr.HerbyimBezirkdesHauptzollamtszuLandsbergOlSdie-Be-
fugnißzurAusfertigungvonDurchfuhr-BegleitfcheinenlsowiezurErledigungvonBeglcitschemenluber
Transitgüter, die unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen,
dem Nebenzollamt J. zu Hotzenplotz im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt O. /S. die Befugniß,
die Zuckersendungen der Hotzenplotzer Zuckerfabrik im Durchgangsverkehr mit Begleitschein I auf die Aemter
zu Hamburg, Harburg und Stettin abzufertigen, Z Z
dem Nebenzollamt l. zu Dlottowen im Bezirk des Hauptzollamts zu Johannisburg die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I im Durchgangsverkehr über Pferde auf die hamburgischen Haupt-
zollämter und die Nebenzollämter l. zu Dalheim, Herbesthal, Novéant und Deutsch-Aoricourt,
dem Nebenzollamt I. zu Gollub im Bezirk des Hauptzollamts zu Thorn die Befugniß zur Aus-
fertigung von Begleitscheinen I über Pferde zur Durchfuhr nach Belgien oder Holland, ·
dem Nebenzollamt J. zu Neu-Zielun im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg i. Westpr. die
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Pferde und ·
dem Nebenzollamt J. zu Mittelsteine im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde die Befugniß
zur Abfertigung von Waaren der Nummern 2c 1, 2 und 3 des Zolltarifs zu andern als den höchsten
Zollsätzen dieser Nummern.