Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

 

Bezeichnung  der Stellen .   
Angabe bei den für Militäranwärter nicht ausschließlich   
bestimmten Stellen , in welchen Umfange dieselben               

vorbehalten sind .                  

Bezeichnung  der Behörden , an welche die Bewerbungen zu richten sind ,                                                                                          wenn es nicht die selbe ist , bei welcher die Anstellung gewünscht wird .                            

Bemerkungen         

 

 

 

 

XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Der  Ziffer  18:
Deputation  für  die  Gefängnisse
treten  hinzu:
Aufseher  im  Untersuchungsgefängniß.  —

XXVI.  Elsals-Lothringen.
VI.  Verwaltung  der  Justiz  und  des  Kultus.
An  Stelle  der  Ziffer  2  ist  zu  setzen:

2.  Strafanstalten,  Bezirksgefängnisse,  Besserungsanstalten
  und  Arbeitshausverwaltung:

Inspektoren,  Expedienten,  Oberausseher, Aufseher , Erzieher  und  Hülfserzieher .        
die Stellen der Inspektoren  und             
Expedienten  können  
bis  zu  einem  Fünftel
  anstellungsberechtigten
  Offizieren
verliehen   werden.   ( Ministerium ) 

 

 

 

VII.  Verwaltung  der  Finanzen,  Gewerbe  und  Domänen.
Der  Ziffer  3:
3.  Verwaltung  der  direkten  Steuern:
sind  hinzuzufügen:  Rentmeister
  zu  einem  Viertel  den  Militäranwärtern       
und anstellungsberechtigten  Offizieren .       
Direktor der direkten  Steuern  zu Straßburg  i. Els .      

  


 

 

 

VII.  Verwaltung  für  Landwirthschaft  und  öffentliche  Arbeiten.
An  Stelle  der  Ziffer  5  ist  zu  setzen:

5.  Wasserbauverwaltung:

Brückenmeister ,  Dammmeister , Kanalmeister                   
Strommeister ,  Hafenmeister  ,  Fischereiwärter ,           

Schleusen = ,   Brücken =, Wehr =, Rheinbau =        
und Kanalwärter          
Ministerium        
Die in dem Gesammtverzeichnisse aufgeführten     
 "Kanalaufseher ,  Stromaufseher  Hafenaufseher "  
führen jetzt , wie nebenstehend angegeben die 
amtliche Bennenung   
" Kanalmeister  , Strommeister , Hafenmeister "