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Altersgrenze,
bis zu welcher
Bezeichnung der Behörde,
Bezeichnun Bezeichnung u w an welche die Bewerbungen
zeich ¾l der Siellen, welche vorngs- Militär- zu richten sind, soweit nicht
der , atzwgrtermdenVakanzanmeldungenBemerkungen.
. WHEMUMAXUWUWEMMbetucklichtigtandereAnstellungsbehötden
Eisenbahn. .. .
zu besetzen sind. werden anedrücklich bezeichnet
müssen. werden.
V. Grohherzogthium Helsen,
1.Hessische Ludwigs- Eisenbahn (für Stationsdiener, Bahnwärter,! Eine Alters.Verwaltun#srath der Hessi.)) Die Badn-
die Strecken Lampertheimbadische
Grenze gegen Mannheim und
Biblis - preußische Grenze zegen
Frankfurt a. M., Lampertheim-
Worms. Erbach badische Grenze
gegen Eberbach und Babenhausen-
preußische Grenze gegen Hanau).
2. Nebenbahnen:
a) Darmstädter Dampfstraßen-
bahnen.
b) Mainzer Vorortbahnen.
Jc) Mannheim-Weinheim Hei-
delberg Mannheimer Eisen-
bahn (für die hessische Strecke).
d) Reinheim-Reichelsheim.
ee) Osthofen-Westhofen.
f) Sprendlingen- Wöllstein.
x) Worms Offstein
'Weichenwärter, Stations.
aufseher, Magazinauf.
seber, Lademeister, Tele-
graphisten, LBillet= und
Gepäckexpedienten, 1Güter-
expedienten bezw. Gehül-
fen, Stationsverwalter
II. und III. Klasse, 1Sta-
tionsassistenten, 1Sta-
tionsgehülfen bezw. Diur-
nisten, Zugführer, Kon-
dukteure, oWagenwärter,
# Wagenaufseher, Bremser.
Weichenwärter, Stations.
wärter, Schaffner.
Subaltern= und Unterbeamte.
Wie zu b.
Stationsassistenten, Sta-
tionsaufseher, Zugführer,
Schaffner, Weichenwärter,
Bahnwärter.
grenze ist für
die hessischen
Strecken nicht
festgesept.
40 Jahre.
40
10
40
schen Ludwigs-Eisenbahn=
gesellschaft zu Mainz.
Direktion der süddeutschen
Eisenbahngesellschaft zu
Darmstadt.
Bau= und Betriebsverwaltung
für süddeutsche Neben-
bahnen zu Karlsruhe.
wie zu a und b.
und Weichen-
wärter finden
nur daun Berück.
sichtigung, wenn
sie längere Zeit
bei der Unter-
daltung und Er-
neuerung des
Oberrauesl, so-
wie im Bahn-
bewachungs- und
Signaldienst
einer im Betrirbe
befindlichen Bahn-
tbätig oder beim
Eisenbabn- Neu-
bau besckäftigt
gewesen sind.
1) Zur Erlangung
der mit Fbe-
zeichneten Stel-
len ist eine Prü-
fung erforder-
lich; diese Stel-
len werden nur
zur Hälfte
mit Militäran=
wärtern beses.
o) Die Wagen-
wärter= und
Wagenauf-
seher-Stellen
sind den mi! tech-
nischer Vorbil-
dung versehenen
Militäranwär-
tern vorbehalten.
Bei der Besetzung
sind die für den.
Staateeisenbahn-
dienst in dieser
Beziebung, ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Militär-
anwärter be-
stehenden und
noch zu erlafssen-
den Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.
Wie zu a.
Wic zu à.
Dabei soll Siellen.
anwärtern bef.
sischer Staais-
angehörigkeit vor
allen übrigen der
Verzug gegeben
werden.
0rn zu c.