Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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“ 
  
  
  
  
  
Altersgrenze, 
  
bis zu welcher 
  
Bezeichnung der Behörde, 
  
  
  
Bezeichnun Bezeichnung u w an welche die Bewerbungen 
zeich ¾l der Siellen, welche vorngs- Militär- zu richten sind, soweit nicht 
der , atzwgrtermdenVakanzanmeldungenBemerkungen. 
. WHEMUMAXUWUWEMMbetucklichtigtandereAnstellungsbehötden 
Eisenbahn. .. . 
zu besetzen sind. werden anedrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
V. Grohherzogthium Helsen, 
1.Hessische Ludwigs- Eisenbahn (für Stationsdiener, Bahnwärter,! Eine Alters.Verwaltun#srath der Hessi.)) Die Badn- 
die Strecken Lampertheimbadische 
Grenze gegen Mannheim und 
Biblis - preußische Grenze zegen 
Frankfurt a. M., Lampertheim- 
Worms. Erbach badische Grenze 
gegen Eberbach und Babenhausen- 
preußische Grenze gegen Hanau). 
2. Nebenbahnen: 
a) Darmstädter Dampfstraßen- 
bahnen. 
b) Mainzer Vorortbahnen. 
Jc) Mannheim-Weinheim Hei- 
delberg Mannheimer Eisen- 
bahn (für die hessische Strecke). 
d) Reinheim-Reichelsheim. 
ee) Osthofen-Westhofen. 
f) Sprendlingen- Wöllstein. 
x) Worms Offstein 
'Weichenwärter, Stations. 
aufseher, Magazinauf. 
seber, Lademeister, Tele- 
graphisten, LBillet= und 
Gepäckexpedienten, 1Güter- 
expedienten bezw. Gehül- 
fen, Stationsverwalter 
II. und III. Klasse, 1Sta- 
tionsassistenten, 1Sta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten, Zugführer, Kon- 
dukteure, oWagenwärter, 
# Wagenaufseher, Bremser. 
Weichenwärter, Stations. 
wärter, Schaffner. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Wie zu b. 
Stationsassistenten, Sta- 
tionsaufseher, Zugführer, 
  
  
Schaffner, Weichenwärter, 
Bahnwärter. 
grenze ist für 
die hessischen 
Strecken nicht 
festgesept. 
40 Jahre. 
40 
10 
40 
schen Ludwigs-Eisenbahn= 
gesellschaft zu Mainz. 
Direktion der süddeutschen 
Eisenbahngesellschaft zu 
Darmstadt. 
  
Bau= und Betriebsverwaltung 
für süddeutsche Neben- 
bahnen zu Karlsruhe. 
wie zu a und b. 
  
  
und Weichen- 
wärter finden 
nur daun Berück. 
sichtigung, wenn 
sie längere Zeit 
bei der Unter- 
daltung und Er- 
neuerung des 
Oberrauesl, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs- und 
Signaldienst 
einer im Betrirbe 
befindlichen Bahn- 
tbätig oder beim 
Eisenbabn- Neu- 
bau besckäftigt 
gewesen sind. 
1) Zur Erlangung 
der mit Fbe- 
zeichneten Stel- 
len ist eine Prü- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
zur Hälfte 
mit Militäran= 
wärtern beses. 
o) Die Wagen- 
wärter= und 
Wagenauf- 
seher-Stellen 
sind den mi! tech- 
nischer Vorbil- 
dung versehenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten. 
Bei der Besetzung 
sind die für den. 
Staateeisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziebung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Militär- 
anwärter be- 
stehenden und 
noch zu erlafssen- 
den Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Wie zu a. 
Wic zu à. 
Dabei soll Siellen. 
anwärtern bef. 
sischer Staais- 
angehörigkeit vor 
allen übrigen der 
Verzug gegeben 
werden. 
0rn zu c.
	        
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