Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

  
  
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
— — —— — 
Bezeichnung 
der Stellen, welche voriugs. 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welche 
Militär. 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde. 
an welche die Vewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungabehörden 
auedrucklich bezeichnet 
werden. 
r 
  
  
Bemerkungen. 
  
VI. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
1. Boizenburger Stadt- und Hafen- 
babn. 
2. Wismar-Karower Eisenbahn. 
  
Subaltern- und Unterbeamte. 
Zugführer, Schaffner, Brem- 
ser, Weichensteller, Strecken- 
wärter. 
  
37 Jahre. 
37 
Vorstand der Boizenburger 
Stadt. und Hafenbahn zu 
Boizenburg a. E. 
Großherzogliche General. 
Eisenbahndirektion zu 
Schwerin. 
  
VII. Großherzogthum Sachsen. 
1. Feldabahn. 
2. Weimar - Berka - Blankenhainer 
Eisenbahn. 
  
Zugführer, Expedienten (Sta- 
lonsvorsteter), Büreau= 
und Expeditionsgehülfen. 
Zugführer, Schaffner (zug- 
ührender), Weichensteller, 
Bremser, Bahn= und andere 
Wärter, Wächter. 
  
40 Jahre. 
40 
Betriebsverwaltung der Felda- 
bahn zu Dermbach. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
  
l 
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst in 
dieser Beziehung, 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mlitelung der Mi- 
litäranwärter be- 
stehenden und noch 
u erlassenden 
Forschristen in 
Anwendung zu 
bringen (vergl. das 
Publikandum vom 
22. September 
1882, betreffend 
die Im Bundes- 
rath vereinbarten 
Grundsäße für die 
Besetzung der 
Subaltern= und 
Unterbeamten- 
stellen bei 
Reichs= und 
Staatsbehörden 
mit Militäran- 
wärtern). 
den 
Stationsaufseher, 
Stationswärter 
(letztere lediglich 
#im Stationsdleuft 
und Erxpeditions= 
dienst beschäftigte 
Beamte) sind zu 
zwei Dritteln, 
alle übrigen Sub- 
altern= und Un- 
terbeamtenstellen, 
für welche beson- 
dere gbhusch 
Kenntnisse nicht 
erforderlich sind, 
ausschließlich 
mit Militärs zu 
besetzen.
	        
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