Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

Gesetz-Sammlung
fuͤr  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  3.  —

 

(Nr.  6505.)  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  jeden  Inhaber  lautender  Obligationen  der
Stadt  Freienwalde  a.  d.  O.  zum  Betrage  von  40,000  Thalern.
Vom  12.  November  1866.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen.  r.

Nachdem  der  Magistrat  der  Stadt  Freiemwalde  a.  d.  O.  in  Uebereinstimmung
  mit  der  Stadtverordneten-Versammlung  darauf  angetragen  hat,  der
Stadt  Behufs  Errichtung  eines  Progymnasiums  und  zur  Bestreitung  anderer  außerordentlicher
  städtischer  Bedürfnisse  die  Aufnahme  eines  Darlehns  von  40,000  a
lern  durch  Emission  von  Stadt-Obligationen  zu  g  skatten,  ertheilen  Wir  der
Stadt  Freienwalde  a.  d.  O.  in  Gemäßheit  des  F.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni
1833.  (Gesetz=  Samml.  S.  75.)  durch  gegenwärtiges  Privilegium  zur  Ausgabe
von  40,000  Thalern  auf  jeden  Inhaber  lautender,  mit  Zinskupons  versehener
Stadt=  Obligationen,  welche  nach  dem  anliegenden  Schema  in  50  Apoints
à  200  Thaler,  150  Apoints  à  100  Thaler  und  600  Apoints  à  25  Thaler
auszufertigen,  mit  fünf  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  und,  von  Seiten  der
Gläubiger  unkündbar,  nach  dem  festgestellten  Tilgungsplan  durch  Ausloosung  oder
Ankauf  innerhalb  längstens  31  Jahren  vom  Jahre  1867.  ab  zu  amortisiren  sind,
mit  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter  Unsere  landesherrliche  Genehmigung,  ohne  jedoch
  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in  Ansehung  ihrer  efriedigung
eine  Gewährleistung  Seitens  des  Staates  zu  bewilligen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  12.  November  1866.

(L.  S.)  Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

Ineganz  1887.  (Nr.  6505)  3  Schema
Ausgegeben  zu  Berlin  den  9.  Januar  1867.