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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 20. Mai 1898. Nr 21.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme . . .
von Civilstands- Akten; — Entlassung — Seite 269 3. Polizei- Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 9 GewoerbeW Marriube
vom I. April 1898 bis Ende April 1898 270 4. Handels= und Gewerbe-Wesen: Berichtigung 271
1. Konsulat- Wesen.
Dem Kaiserlichen General-Konsul Pritsch in Genua ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen
vorzunehmen und diese Heirathen zu beurkunden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul J. G. Martens in Oruro (Bolivien) ist die erbetene Entlassung aus
dem Reichsdienst ertheilt worden.
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