Contents : Preußische Geschichte. Erster Band. (1)

1.  Die  staatliche  Neuorganisation  der  Marken.  277

lassen  haben  sollte,  und  wollte  vor  jeder  Bewilligung  seine  im
Namen  der  Stände  vorgetragenen  Forderungen  erfüllt  haben.
An  ihrer  Svitze  stand  im  Einklang  mit  dem  Pharisäertum
dieser  ständischen  Herrlichkeit  die  Erhaltung  der  reinen  Lehre,
das  heißt  nicht  bloß  ernente  feierliche  Anerkennung  der  lutherischen
  Kirche  als  der  Landeskirche,  sondern  auch  Einführung
einer  ständischen  Mitkontrolle  über  Kirche,  Schule  und  Universitat,
  ja  über  die  Pfarrer  landesherrlichen  Patronats  und  die
Rechtsprechung  der  Konsistorien.  Die  fürstliche  Gerichtsbarkeit
sollte  gekürzt  werden  durch  Schaffung  eines  ständischen  Appellationdrates
  als  dritter  Instanz  für  die  Privilegierten,  zu  gleichen
Teilen  aus  fürstlichen  Räten  und  Vertretern  der  Prälaten,
Herren  und  Nitterschaft  bestehend.  Weiter  überreichte  der  Ausschuß
  den  Entwurf  einer  Polizeiordnung  und  Landeskonstitution,
durch  dessen  Annahme  alles  als  zu  Recht  bestehend  anerkannt
worden  wäre,  was  über  die  dem  Adel  1572  gemachten  Zugeständnisse
  hinaus  von  den  Grundherren  an  willkürlichen  Neuerungen
  zum  Nachteil  der  Bauern  und  Kleinbürger  eingeführt
war.  Damit  sollten  die  Schranken  niedergerissen  werden,  die
Lamprecht  Distelmeyer  der  widerrechtlichen  Erweiterung  der
Adelomacht  hatte  setzen  wollen,  indem  er  durch  die  Sammlung
von  Nechtosprüchen  den  dermalen  geltenden  Zustand  festhielt
und  zugleich  das  Material  zu  einem  einheitlichen  märkischen
Landrecht  gewann.  Obgleich  unvollendet  und  auch  von  seinem
Sohn  alo  ungceignet  zur  Publikation  zurückgehalten,  hatte  die
Arbeit  doch  durch  abschriftliche  Verbreitung  eine  Autorität  gewonnen,
  die  den  adligen  Grundherren  gelegentlich  unbequem
wurde.  Am  krassesten  aber  offenbarten  die  Selbstsucht  dieser
Herren  ihre  wirtschaftlichen  Forderungen:  für  ihre  Person
wollten  sie  frei  sein  von  allen  Aus=  und  Einfuhr=  und  von
allen  Land=  und  Wasserzöllen,  und  die  Wirtschaftspolitik  sollte
auoschließlich  ihren  Interessen  angevaßt  werden.  Dazu  kam
dann  schließlich  das  Verlangen  nach  auedrücklicher  Anerkennung
des  ständischen  Steuerbewilligungorechtd:  nur  die  im  Landtage
  versammelte  Gesamtheit  der  Stände  oder  ihre  den  großen
Ausschuß  bildenden  Deputierten  sollten  dazu  befugt  sein.  Daß
hier  der  Schwerpunkt  der  ganzen  Aktion  lag,  zeigte  schon  das