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Gesammtverzeichniß
der
Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen, welchen die Ver-
pflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugs-
weise zu berücksichtigen.
Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
2. Altona-Kaltenkirchener
4. Braunschweigische
1. Altdamm -Kolberger-Eisenbahn
Eisen-
bahn.
3. Bentheimer Kreisbahn (Neuen-
haus-Bentheim).
Landeseisen-
bahn (für die preußische Strecke
der Bahn Braunschweig-Derne-
burg-Seesen).
5. Breslau-Warschauer Eisenbahn
(preußische Abtheilung).
6. Broelthal-Bahn.
7. Brohlthal-Eisenbahn.
8 Cöln-Bonner Vorgebirgsbahn.
9. Crefelder Eisenbahn.
10.
Cronberger Eisenbahn.
Dahme-Uckroer Eisenbahn.
I. Königreich Preußen.
Subaltern- und Unterbeamte.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu l.
Bahnwärter, Schaffner und
sonstige Unterbeamte, mit
Ausnahme der einer tech-
nischen Vorbildung bedür-
fenden.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 5.
Wie zu 1.
40 Jahre.
40
40
40
35
40
40
40
35
35
40
Direktion der Altdamm-Kol-
berger Eisenbahngesellschaft
zu Stettin.
Direktion der Altona-Kalten-
kirchener Eisenbahngesell-
schaft zu Altona.
Betriebsdirektion der Bent-
heimer Kreisbahn zu Bent-
heim.
Direktion der Braunschwei-
gischen Landeseisenbahn-
gesellschaft zu Braunschweig.
Direktion der Breslau-War-
schauer Eisenbahngesell-
schaft zu Oels.
Direktion der Broelthaler
Eisenbahn-Aktiengesellschaft
zu Hennef a. d. Sieg.
Vorstand der Brohlthal-Eisen.
babngesellschaft zu Cöln.
Vorstand der Aktiengesellschaft
der Vorgebirgsbahn Cöln-
Bonn zu Cöln.
Direktion der Crefelder Eisen-
bahngesellschaft zu Crefeld.
Verwaltungsrath der Cron-
berger Eisenbahngesellschaft
zu Cronberg.
Direktion der Dahme-Uckroer
Eisenbahngesellschaft zu
Dahme.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatseisen-
bahndienst in
dieser Beziehung,
insbesondere be-
züglich der Er-
mittelung der
Militäranwärter
bestehenden Vor-
schriften zur An-
wendung zu
bringen.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.