Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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Die Fehlergrenzen betragen: 
1. Für den Fundamentalabstand 0,10° C, 
2. für die Kaliberfehler als Differenz der größten Abweichungen 0,25°C. 
3. Die Depression des Eispunkts nach halbstündiger Erwärmung auf 100° C darf 5 Mi- 
nuten nach der Einbettung des Thermometers in Eis nicht mehr als 0,10° C betragen. 
In der Prüfungsbescheinigung werden die Korrektionen für Kaliber, Fundamentalabstand, 
Eispunkt, Reduktion auf das Gasthermometer einzeln in O,001 und die Gesammtfehler auf 0,01° 
abgerundet angegeben. S 
12. 
Als Laboratoriumthermometer werden die für wissenschaftliche oder technische Untersuchungen vo tor#um= 
in Laboratorien bei Temperaturmessungen zwischen — 80 und + 550° C dienenden Thermometer # 
bezeichnet.“) 
Die Fehlergrenzen betragen: 
  
  
  
  
  
  
bei Eintheilung der Skale in: 
für das Temperaturintervall ganze oder vielfache Unterabtheilungen 
eines Grades eines Grades 
von — 80° bis — 30 2° C 1 □C 
= — 30 - 0 1 0,5 
- 0 -100 0,5 0,2 
* 100 * 200 1 0 5 
- 200 = 300 2 1 
O 300 = 400 3 2 
- 400 550 5 4 
  
Die Prüfung erfolgt bei Eintheilung in 
##4 C wenigstens von 10 zu 1065 
5 4 * - - 
1/2 oder 1/1° = - = 20 20°, wenn die Länge von 10° mehr als 40 mm beträgt, 
½ = l/1°% „ - = 25 = 25“°, wenn die Länge von 10° mehr als 20 mm und 
weniger als 40 mm beträgt, 
½ = % = = 50 = 50°%, wenn die Länge von 10° mehr als 8 mm und 
weniger als 20 mm beträgt, 
½ = 1/1 - . 100 = 100“, wenn die Länge von 10° weniger als 8 mm beträgt. 
S. 13. 
1. Als meteorologische Thermometer werden die zur Bestimmung der Temperalur Meteoro- 
der Luft, der Gewässer, des Erdbodens, der Sonnenstrahlung, des Thaupunkts u. s. w. dienenden sche Tremo. 
Thermometer bezeichnet. tbermometer für 
Die Skale kann jedes beliebige Intervall zwischen den Grenzen — 70 und + 100° C esen. n. 
umfassen. 
Die Prüfung geschieht: 
  
  
  
  
bei Eintheilung in Fehlergrenze 
1½ oder 1/10° C wenigstens von 10 zu 10% wie im §. 12 
———-—“— - = 20 = 20% angegeben. 
  
  
  
# *) Anmerkung: Für Temperaturen über 100°7 C gilt bis auf Weiteres die Luftthermometerskale, da sich 
die internationale Vereinbarung (vergl. §. 3) nur auf das Intervall von 0 bis 100“ erstreckt und die Vergleichungen 
mit dem Wasserstoffthermomeler über 100“ zur Zeit noch nicht abgeschlossen sind.
	        
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