Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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5. Thermometer für häuslichen Gebrauch. 
a) Zimmerthermometer an 3 Skalenstellen (jedoch nicht unter coh) O0.50 — 
b) Fensterthermometer an 3 Skalenstellen (1 Sielle unter 00) 0)75= 
c) Zimmerthermometer nach Six an 3 Skalenstelllen. 015= 
4) Fensterthermometer nach Six an 3 Skalenstellen .... 1,00- 
Bei einem Skalenumfang über 60° Gebühren wie unter 2. 
6. Thermometer, welche als unzulässig zurückgewiesen werden. 
a) bei der Vorprüfung pro Stück 05 JK 
b) bei der Hauptprüfung ärztlicher Thermometer pro Stük . 00.,20 = 
e) bei der Hauptprüfung anderer Thermometer pro Stück 0% bis 1,50 = 
je nach der aufgewendeten Arbeitszeit. 
7. a) Für die Aufbringung der amtlichen Nummer, für Stempelung und Ausstellung eines 
Prüfungsscheins gelangen Gebühren nicht zur Erhebung: jedoch wird für die Aus- 
ferrigung eines Prüfungsscheins für ärztliche Thermometer mit Uebersetzung in 
fremder Sprache ein Zuschlag von 0,05 J/4. erhoben. 
b) Für Abschrift eingesandier alter Scheinn pro Stück 0110 K C 
c) Für Neuaussertigung verloren gegangener Scheine 
bei ärztlichen Thermometen - 0,25 - 
bei anderen Thermometen - - 0,60 - 
8. Für Aufbringung der lrerscedungemunmen v vor der Prüfung (vergl. §. 20 
Nr. 3) poro 10 Stück 0, 
9. Aufäben. einer ESirichmarle oder einer der im 8. r7 und 10 vorgeschriebenen 
Bezeichnungen . . . pro Stück Ono 
10. Für Beschädigungen bei der Prüsung und Abfertigung der Thermometer kann Ersat 
nicht beansprucht werden. 
19. 
Die Prüfung der Thermometer wird au der Reihe des Einganges, bezw. des Datums uosfertigungs- 
des Poststempels ausgeführt; die Vorprüfung ersolgt unmittelbar nach Eingang der betreffenden frißten. 
Thermometer, ihre Absertigung je nach der Geschäftslage und dem Umfange der Prüfung innerhalb 
von 3 bis 4 Wochen. 
V. Anhang. 
20. 
1. Aerztliche Thermometer, welche aler- Hülsen zur Prüsung eingesandt werden, sind Verpackung von 
einzeln mit Seidenpapier zu umwickeln und entweder schichtweise zwischen Holzwolle in die Tielien 
Kiste einzulegen, oder sie sind zu je 10 bis 20 Stück in Pappkäsichen zu verpacken, und diese 
zwischen Holzwolle in die Kiste einzusetzen. 
Werden hingegen die Thermometer in ihren zugehörigen Hülsen verschickt, so können diese 
unmittelbar in Holzwolle gelegt werden. 
Die zur Verpackung benutzten Kisten müssen entsprechend hoch, wenigstens 30 cm lang und 
15 cm breit im Lichten sein, um bei der Rücksendung auch noch die Prüfungsscheine aufnehmen zu 
können. Falls diese in der Kiste nicht untergebracht werden können, müssen sie als Brief oder bei 
größerer Anzahl als Packet gesandt werden, wodurch Mehrausgaben entstehen. 
2. Für die Verpackung von Normalthermometern 2c. gilt im Wesentlichen das vorstehend üervachung von 
Gesagte, nur daß hierbei mit noch mehr Sorgsalt zu verfahren ist, da diese Instrumente ihrer 14 
größeren Länge wegen mehr der Gefahr des Bruches ausgesept sind. Es emppehlt sich, seinere, 
besonders werthvolle Instrumente stets in Etuis zu verpacken und vorher sorgsältig mit 
Seidenpapier oder Walte zu umwickeln. 
3. Die Thermometer sowohl wie ihre Hülsen sollen zur leichteren Unterscheidung bei der Numertrang der 
Prüfung mit einer Nummer versehen sein, welche anderenfalls gegen die im §. 18 Nr. 8 angesetzte 
Gebühr nachträglich aufgebracht werden kann, worüber die Entscheidung dem Ermessen der be- 
treffenden Prüfungsstelle überlassen bleibt. Zweckmäßig geschieht diese Numerirung bei den 
Thermometern auf der Vorderseite und am oberen Ende des Rohres, und zwar unter Benutzung 
von Lackfarben. 
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