Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

 

 

X  Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1901.
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Datum  #usgegeben  Nr.  Nr.
des  zu  Inhablt.  des  des  Seite.
Gesetzes  2c|  Berlin.  Stücks.  Gesetzes.
1901.  1901.

11.  Febr.10.  April.Statut  für  die  Genossenschaft  zur  Regulirung  14.  —  109.
des  Zbenchh-Racoter  Grabens  im  Kreise  Nr.  2.
Kosten.

11.  —  10.  —  Statut  für  die  Entwässerungsgenossen-  14.  –  109.
schaft  der  Gemarkung  Ahle  zu  Heek  im  Nr.  3.
Kreise  Ahaus.

11.  —  30.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  eines  16.  –  116.
Nachtrags  zu  den  reglementarischen  Be-  Nr.  4.
stimmungen  des  Kur-  und  Neumärkischen
Ritterschaftlichen  Kreditinstituts.

11.  —  30.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Ent.1.  —  117.
eignungsrechts  an  die  Aktiengesellschaft  Nr.  5.
Bochum-Gelsenkirchener  Straßenbahnen  zu
Berlin  zur  Entziehung  und  zur  dauernden
Beschränkung  des  zum  Bau  und  Betrieb  einer
Straßenbahn  von  Bismarck  im  Land.
kreise  Gelsenkirchen  nach  Horst  im  Kreise
Recklinghausen  in  Anspruch  zu  nehmenden
Grundeigenthums.

11.  —  30.  —  Statut  für  die  Entwässerungsgenossenschaftt.  —  117.
zu  Czieschowa  —  Antheil  Rzytze  —  und  Nr.  6.
Koschentin  —  Antheil  Irrkau  —  im  Kreise
Lublinitz.

11.  —  14.  Mai.]  Konzessionsurkunde,  betr.  den  Bau  und  Betrieb7.  –  121.
einer  vollspurigen  Nebeneisenbahn  von  Nr.  1.
Treuenbrietzen  nach  Neustadt  a.  D.

12.  —  26.  Jebr.  Verfügung  des  Justizministers,  betr.  die  An-  5.157·  33.
legung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  der
Bezirke  der  Amtsgerichte  Dillenburg,

Katzenelnbogen  und  Wallmerod.

14.  —  26.  —  Verfügung  des  Justizministers,  betr.  die  Anlegung  5.158  34.
des  Grundbuchs  für  einen  Theil  der  Bezirke
der  Amtsgerichte  Euskirchen,  Eitorf,  Waldbroel,
  Hennef,  Bensberg  und  Lindlar.

18.  —  21.  März.Allerh.  Erlaß,  durch  welchen  der  Stadt  8.  —  48.
München=  Gladbach  das  Recht  verliehen  Nr.  3.

 

 

worden  ist,  das  zur  Erweiterung  des  städtischen
Volksgartens  erforderliche  Grundeigenthum,
soweit  es  sich  noch  nicht  im  Eigenthume  der
Stadt  befindet,  im  Wege  der  Enteignung
zu  erwerben.