Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

Im Großherzogthume Baden: 
Die Finanzämter mit Ausnahme des Finanzamts Mannheim; 
die Steuereinnehmereien Grünwinkel und Kork. 
Im Großherzogthume Hessen: 
Das Steueramt Friedberg; 
die Ortseinnehmereien Büdingen und Lauterbach. 
Im Großherzogthume Mecklenburg-Schwerin: 
Das Steueramt Krakow. 
Im Großherzogthume Sachsen-Weimar: 
Die Steuerrezeptur Gerstungen. 
Im Herzogthume Braunschweig: 
Die Steuerämter: 
Gandersheim, Helmstedt und Schöppenstedt. 
In der freien und Hansestadt Lübeck: 
Das Haupt-Zollamt Lübeck. 
III. Vornahme der Ausgangsabfertigung. 
(Bfr. O. 8. 50 Abs. 2.) 
Sämmtliche an der Grenze gelegenen Haupt-Zoll= und Haupt-Steuerämter, Zoll-Abfertigungs- 
stellen und Neben-Zollämter I. 
Außerdem: 
Im Königreiche Preußen: 
Die Haupt-Zollämter: Danzig und Thorn; 
die Haupt-Steuerämter: Lissa, Posen und Stettin II; 
die Zoll-Abfertigungsstellen am Leegethorbahnhof in Danzig, am Bahnhof in Harburg, am Hafen- 
kanal und im Freibezirke zu Neufahrwasser, am Bahnhof in Posen und am Hauptbahnhof in Thorn 
(linkes Weichselufer) sowie die Zoll= und Steuer-Abfertigungsstelle am Kanalplatz in Harburg; 
das Steueramt 1 Krotoschin. 
Im Großherzogthume Baden: 
Die Neben-Zollämter II Bühl und Weil. 
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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. November 1900 beschlossen, 
für Rosinen anderer Art als Traubenrosinen in Kisten die für die Gewährung des ver- 
schiedenen Taraabzugs von 10 und 16 Prozent entscheidende Gewichtsgrenze von 15 kg auf 
14 kg herabzusetzen. 
Berlin, den 19. November 1900. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer.