Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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III.  Zur  zollamtlichen  Abfertigung  der  auf  der  kürzlich  eröffneten  Kattowitz-Zabkowitzer
  Eisenbahn  ein=  und  ausgehenden  Züge  ist  Königlich  Preußischer  Seits
in  Kattowitz  eine  Bahnhofs-Steuer-Expedition  mit  den  Befugnissen  eines  Haupt-Zollamtes
  vorläufig  errichtet  worden,  was  mit  Bezug  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  8.  September  1854  (Seite  333  des  Regierungs-Blattes)  hiermit
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Weimar  am  21.  September  1859.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
Für  den  Departements-Chef.
K.  Bergfeld.

IV.  Vom  1.  Oktober  d.  J.  ist  bis  auf  Weiteres  der  Tax-Preis  eines
Blutegels  auf  Zwei  Silbergroschen  drei  Pfennige  netto  herabgesetzt  worden.
Weimar  am  24.  September  1859.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef.
J.  von  Helldorff.

V.  Wir  bringen  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß,  daß  höchster  Anordnung
  zufolge  von  der  Erhelung  der  durch  Gesetz  vom  1.  Juni  d.  J.  für  den  18.
Oktober  d.  J.  ausgeschriebenen  Kriegsstener  fürerst  abgesehen  werden  soll.

Weimar  am  29.  September  1859.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,

Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

VI.  Mit  Bezug  auf  die  Ministerial  Bekanntmachung  vom  8.  September
1854  (S.  333  des  Regierungs-Blattes)  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht,  daß  dem  Königlich  Preußischen  Unter-Steueramte  Heiligen  stadt  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  beigelegt  worden  ist.

Weimar  am  29.  September  1859.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,

epartement  der  Finanzen.
G.  Thon.

VII.  Nachdem  an  die  Stelle  des  verstorbenen  Steuer  Inspektors  Heideloff
zu  Arnstadt  der  zeitherige  Fürstlich  Schwarzburg-Sondershausensche  Landraths-