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Anlage zu §. 11a der Bestimmungen.
Volkszählung 1900. — Statistik der Blinden und Taubstummen.
Staat
Verwaltungsbezirk (Preußen: Kreise, Bayern: Bezirksämter 2c.)
Laufende Nummer der Karte für den Verwaltungsbezirk
Gemeinde ............................... Zählbezirk ....... Nr. der Liste oder des
Zählbriefs
Vor- und Familienname .....................................................................
Blind auf beiden Augen: seit frühester Jugend? ....................... oder später entstanden?
Taubstumm: seit frühester Jugend? ............................ oder später entstanden?
Verwandtschaft oder sonstige Stellung zum Haushaltungsvorstande ..............................
Wenn Anstaltspflegling: Adresse der Anstalt
Wenn noch ein oder mehr Gebrechliche derselben gewöhnlichen Haushaltung (nicht Anstalt) angehören:
Angabe der betreffenden laufenden Nummer(n) der Karte(n) für den Verwaltungsbezirk
Familienstand
Geschlecht: männlich weiblich
Geburtstag und -Jahr
Geburtsort und -Bezirk (für außerhalb Deutschlands
Geborene auch Geburtsland) ...............
Für Gebrechliche, die 1884 oder früher geboren sind:
Beruf und Stellung in demselben
Religionsbekenntniß (Konsession)
Muttersprache
Staatsangehörigkeit .............