Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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2.  Konsulat - Wesen. 
 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Basel, charakterisinten 
General-Konsul von Eckardt zum General-Konsul in Zürich und den Wirklichen Legationsrath von Buri 
zum Konsul in Basel zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm Eschborn, an Stelle 
des verstorbenen Konsuls Kedenburg, zum Konsul in Freelown (Sierra Leone) zu ernennen geruht. 
Von dem Kaiserlichen Konsul in Curitiba (Brasilien) ist der Kaufmann Carl Luhm in Ponta Grossa 
zum Konsular-Agenten daselbst bestellt worden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Calamata, Heinrich Zahn, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Rio de Janeiro, Vize-Konsul Freiherrn Ostman von 
der Leye ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats 
und die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beur- 
kunden. 
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Casablanca betrauten Dragomanats- 
Eleven Vassel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Casablanca und für die Dauer 
der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen 
und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die 
Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
 
3. Militär-Wesen. 
An Stelle des Sanitätsraths Dr. Scharlau zu New York ist dem praktischen Arzte Dr. Otto Kiliani 
zu New York auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse 
der im §. 42 Ziffer 1a und b ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte 
Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den 
Vereinigten Staaten von Amerika haben. 
Berlin, den 18. Mai 1900. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
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