Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Großherzogtum  Mecklenburg  ·  Schwerin.
Amtliche  Beilage.

Ar.  50.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  29.  Mai  1915.

Inhalt.

I.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Geländeerwerb  aus  dem  Grundbesitz  des
Königlich  Preußischen  Eisenbahnfiskus  auf  der  Stadtfeldmark  Ludwigslust.
  (2)  und  (3)  Bekanntmachungen,  betreffend  den  Zusammenschluß
von  Kommunalverbänden.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  Ausbruch
der  Pferderäude  in  Güstrow.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  Ausbruch
und  Erlöschen  der  Maul=  und  Klauenseuche.

II.  Abteilung.  Dienst=  pp.  Nachrichten.

 

 

(1)  Bekanntmachung  vom  22.  Mai  1915,  betreffend  Geländeerwerb  aus  dem

Grundbesitz  des  Königlich  Preußischen  Eisenbahnfiskus  auf  der  Stadtfeldmark
Ludwigslust.

Nach  Maßgabe  des  Enteignungsgesetzes  vom  29.  März  1845,  §  1  Absatz  2,  ist  auf
den  Antrag  der  Großherzoglichen  General-Eisenbahn-Direktion  für  die  als  notwendig
erkannte  Verlegung  des  Einfahrgleises  auf  Bahnhof  Ludwigslust  der  Erwerb  von
2712  qm  Geländeflächen  aus  dem  Grunrdbesitz  des  Königlich  Preußischen  Eisenbahnfiskus
  auf  der  Stadtfeldmark  Ludwigslust  genehmigt  worden.

Die  zu  erwerbenden  Flächen  aus  den  Grundstücken  Nr.  1331,  1347  b  und  1351/2b
der  Stadtfeldmark  liegen  westlich  der  Bahnstrecke  Dömitz—Ludwigslust  zwischen  den
Stationen  31,2  —+  50  und  31,5—50.

Schwerin,  den  22.  Mai  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.

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