Anhang
Ur. 29 des Central-Klatts für das Deutsche Reich.
Berlin, Freitag, den 6. Juli 1900.
Militär-Wesen.
Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind. 6
Bemerkungen.
1. Die mit ' bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter
A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreilen Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Ancignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben leinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Uebersicht.
Oeffentliche Lehraustalten. Seltoa
Scite
Gymnasien (a. aaa 418 Real-Progymnasien bbbb ....... 428
Real-Gymnasien (4. b)j. ... 425 Neoalschulen (CeeH 48
Ober-Nealschulen (Aa.ccc ..... 425 Höhere Bürgerschulen (s. 500)0 a432
Progymnasien (B. a). ... .425 Oesfentliche Schullehrer-Seminare (C.le) 432
Real-Progymnasien (8. bbd 426 Andere össentliche Lehranstalten (.1 434
Nealschulen (B#e)) 426 Privat-Lehranstallen. 435
Progymnasien (C. a ’—427 Lehranstalten im Auslane 436
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