Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Im Königreiche Bayern. 
In München ist ein zweites Hauptzollamt errichtet worden. Das bisherige Hauptamt führt die 
Bezeichnung „Hauptzollamt München 1“ und das neue die Bezeichnung „Hauptzollamt München II.“ 
Dem Hauptzollamte München II sind die rechts der Isar gelegenen Stadttheile mit der Zoll- 
expositur am Ostbahnhofe, sowie die Aufschlageinnehmereien Dorfen, Ebersberg, Erding, Feldkirchen, 
Glonn, Grafing, Isen, Perlach, Schwaben und Taufkirchen zugetheilt. 
Dem Nebenzollamte zu Neustadt a. H. im Bezirke des Hauptzollamts zu Landau ist die Besugniß 
zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter sowie zur Abfertigung 
des Waaren-Ein= und -Ausganges. im Eisenbahnverkehre — §§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes — 
ertheilt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Sämmtlichen Hauptsteuerämtern ist die Bezeichnung als Hauptzollämter beigelegt worden. 
In Dresden, Leipzig und Pirna ist — an ersteren beiden Orten neben den daselbst bereits 
bestehenden Hauptämtern, an letzterem Orte unter Aufhebung des dortigen Steueramts — je ein neues 
Hauptzollamt errichtet. Die bisherigen Hauptämter in Dresden und Leipzig, deren Bezirke auf die beider- 
seitigen Stadtgebiete beschränkt werden, erhalten die Bezeichnung Hauptzollamt Dresden I und Hauptgoll= 
amt Leipzig I, während den neu zu errichlenden Hauptzollämtern daselbst die Bezeichnung Hauptzollamt 
Dresden II und Hauptzollamt Leipzig II beigelegt wird. Ferner sind in Untersteuerämter umgewandelt 
die bisherigen Steuerrezepturen Wolkenstein (Hauptamtsbezirb Annaberg), Döhlen und Kötzsschenbroda. 
(Hauplamtsbezirks Dresden) Frauenstein und Roßwein (Hauptamtsbezirk Freiberg), Lausigk (Hauptamts- 
bezirk Grimma), Markranstädt und Zwenkau (Hauptamtsbezirk Leipzig) Mügeln (Hauplamtsbezirk Meißen), 
Pausa (Hauptamtsbezirk Plauen) und Hartlenstein und Lößnitz (Hauptamtsbezirk Zwickau). 
Dem Hauptzollamte Dresden II sind zugewiesen die Hebebezirke Dresden-Land, Dippoldiswalde, 
Döhlen, Kötzschenbroda, Radeberg, Radeburg, Tharandt und Wilsdruff und der z Zt. dem Hauptsteuer- 
amte Bautzen unterstellte Hebebezirk Königsbrück, dem Hauptzollamte Leipzig II die Hebebezirke Leipzig- 
Land, Borna, Markranstädt, Pegau und Zwenkau und unter Abtrennung vom Hauptamtsbezirke Grimma 
die Hebebezirke Colditz, Frohburg, Lausigk und Rochlitz, dem Hauptzollamte Pirna die bisher dem Haupt- 
zollamte Schandau unterstellt gewesenen Hebebezirke Pirna, Altenberg, Berggießhübel, Dohna, Königstein, 
Liebstadt, Lohmen und Stolpen. 
Den neuen Hauptzollämtern Dresden lI, Leipzig lI und Pirna sind folgende besondere 
Ermächtigungen ertheilt worden: 
den Hauptzollämtern Dresden II und Leipzig lI die Besugniß zur Abfertigung von Branntwein, 
Branntweinfabrikalen und Kakaowaaren, welche mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung zur Ausfuhr 
angemeldet werden, die Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II, von Begleitscheinen 1 und II 
über inländisches Salz und von Versendungsscheinen II über inländischen Taback, zur Ausfertigung von 
Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs und im Eisenbahnverkehre zur Wiederanlegung des 
amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen. Außerdem dem Hauptzollamte Dresden II die Befugniß 
zur Ausfuhrabfertigung von Taback mit dem Anspruch auf Abgabevergütung. Das Hauptzollamt Leipzig 
fungirt als Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabrik in Markranstädt; 
dem Hauptzollamie zu Pirna neben dem Niederlagerechte die Befugniß zur Ausfertigung und 
Erledigung von Zoll= und Salzbegleitscheinen und Tabackversendungsscheinen, zur Ausfertigung von Muster- 
pässen über Gegenstände des freien Verkehrs, zu sämmtlichen Abfertigungen im Eisenbahnverkehre, zur 
Absertigung von Leinwand der Nr. 22 f, g 1 und 2 und der Anmerkung zu f und g zu anderen als 
den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, und zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Abgabevergütung 
zur Ausfuhr angemeldeten Bieres, Branntweins, Tabacks und der nicht unter Kontrole eingesalzenen 
Gegenstände. Auch ist es Zuckersteuerstelle. 
Die Hauptzollämter Dresden!] und Leipzig l haben Niederlage und sämmtliche Befugnisse des 
bisherigen Hauptsteueramts Dresden bezw. des seitherigen Hauptzollamts Leipzig. Nur hat das Haupt- 
zollamt Leipzig 1 nicht mehr wie bisher das Hauplzollamt Leipzig — als Zuckersteuerstelle für die 
Zuckerfabrik in Markranstädt zu fungiren. 
Von den neuerrichteten Untersteuerämtern sind den nachgenannten die folgenden besonderen 
Befugnisse ertheilt:
	        
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