— 2597 —
§. 26.
Der Alkoholmesser soll die Alkohol= und die Branntweinmenge bei der Normaltemperatur
anzeigen, ist also für 12½ Grad Réaumur oder 15,55 Grad des hunderttheiligen Thermometers
eingerichtet.
- ät jeder anderen Temperatur würde der Alkoholmesser unrichtige Angaben liesern. Denn
erstens entspricht bei anderen Temperaturen als der Normaltemperatur die Stellung des Schwimmers
und damit auch die des Stoßhebels der scheinbaren Stärke des im Topfe enthaltenen Brannt-
weins, nicht aber seiner wahren Stärke, d. h. nicht seinem Alkoholgehalte bei 12½ Grad
Réaumur. Zweitens wird mit einer vollen Umdrehung der Trommel zwar bei jeder Temperatur
— abgesehen von der unbedeutenden Ausdehnung der Trommel selbst — eine Menge von 20 Liter
vermessen, die vermessene Flüssigkeit nimmt aber, wenn man sic auf die Normaltemperatur bringt,
einen größeren oder kleineren Raum als 20 Liter ein, je nachdem ihre Temperatur vorher niedriger
oder höher war als 12½ Grad Réaumur. Beiden Fehlern, welche die Angaben des Alkohol-
messers erheblich verfälschen können, ist dadurch zu begegnen versucht, daß der Schwimmer mit
einer Flüssigkeit gefüllt ist, die sich stärker ausdehnt als der durchschnittlich in der Brennerei
erzeugte Branntwein, und daß seine Wande so dünn hergestellt sind, daß sie sich wölben und so
der Ausdehnung der Füllflüssigkeit folgen. Eine Ausgleichung der Fehler wird allerdings nur für
Branntwein von etwa 63 Raumprozent gewonnen, doch sind die bei Branntwein von anderer Stärke
übrig bleibenden Fehler im Allgemeinen klein und für die Steuerberechnung nur in besonderen
Fällen von Bedeulung. In letzteren Fällen kann die Verwendung von Schwimmern besonderer
Einrichtung angeordnet werden. Außerdem ist noch, um bei schwachen Stärken der Ausnutzung
jener Fehler zu Ungunsten der Steuerverwaltung vorzubeugen, die Kurve unterhalb 40 Raum-
prozent für eine höhere Temperatur, nämlich für 22, Grad des hunderttheiligen Thermometers,
eingerichtet. . 2
Um jederzeit feststellen zu können, ob die Blattfeder in richtiger Lage und Länge eingespannt
ist, sind dem Alkoholmesser drei Paar Probegewichte beigegeben. Sie stellen je das Gewicht des
Schwimmers in Alkohol, in Branntwein von 80 Prozent und in Wasser dar. Hängt man das
größte, dann das mittlere, zuletzt das kleinste Paar der Probegewichte an die am Gehänge des
Schwimmers für sie vorgesehenen Plätze (9 in Abbildung 2 und in Abbildung 2b), so muß der
Stoßhebel an der Kurve auf 100, beziehungsweise 80 und 0 zeigen, wenn die Feder richtig ein-
gestellt ist. Steht der Stoßhebel nicht genau auf den betreffenden Punkt der Kurve ein, so ist die
Lage oder die Länge der Feder oder beides zu berichtigen. Ersteres geschieht mit Hülfe der beiden
Schrauben ! und 7 (Abbildung 2), die gegen den Federbock drücken und diesem, je nachdem man
die eine oder die andere anzieht, eine Drehung nach rechts oder nach links ertheilen, somit die
Feder nach oben oder nach unten drehen. Um die Länge der Feder, d. i. den Abstand des Auf-
hängepunkts des Schwimmers vom Federbock, ändern zu können, ruht das Gehänge à auf einer
sattelförmig ausgedrehten Schraubenmutter #. Durch Drehung der Mutter u kann daher das
Gehänge verschoben werden; eine Gegenmutter läßt sich gegen 2 schrauben, um die Stellung
des Sattels zu sichern und das Abfallen des Gehänges zu verhindern.
# g. 28.
Die Bewegungen der Trommel sowie des Mlohorrads werden durch je einen auf der
Trommelachse und der Buchse des Alkoholrads befindlichen Trieb auf Zählwerke übertragen. Das
untere, das Branntweinzählwerk (auf dem Alkoholmesser durch Spiritus gekennzeichnet, vergl. Ab-
bildung 2), giebt die Liter des durch die Meßuhr geflossenen Branntweins, das obere, das
Alkoholzählwerk (auf dem Alkoholmesser durch 45sok. 4#ro gekennzeichnet, vergl. Abbildungen 2
und 5), die Liter des im Branntwein enthaltenen Alkohols an.
§. 29.
Das Branntweinzählwerk hat fünf Zählscheiben mit Zahlen, die in den zugehörigen fünf
Ausschnitten des Gehäuses sichtbar werden. Die der Trommelachse zunächst liegende erste Zähl-
scheibe ist außerdem durch Striche in 15 Theile getheilt; die Bewegung um je einen solchen Theil
entspricht der Bewegung der Trommel bei der Entleerung einer Kammer, also der Branntwein-
68
9. Einfluß deir
Temperatur
auf die An-
seigen des Al
oholmessers.
10. Probegewich
und Einste
lung der F.
der.
11. Zählwerke.
12. Branntweir
zählwerk.