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Vierteljährlicher Bezugspreis 1 4
Zweinndsiehzigster — X2 Jahrgang.
Stück 66.
HAmtliche Verordnungen und Bekanntwmachungen.
Ausgegeben Schlawe, den 28. Juli 1914.
I. Aligemeines.
Deutsche Werkbund-Ausstellung
Mai bis Oktober Köln 1914
Kunst in Handwerk, Industrie und Handel. Architektur.
104 Einzelgebäude, 2 km Rheinfront, Theater, Täglich Konzerte, Sportfeste. Jeden Freitag-Abend Brillantfeuerwerk.
Großer Vergnügungspark.
Einkriktspreise: für Ausftellung= und Vergnügungspark Mk. 1.10, für Kinder unter 12 Jahren Mk. H.60,
für Vereine bei gemeinsamem Besuch und einer Teilnehmerzahl von mindestens 100 Personen Mk. 0.80 einschl. freier
Benutzung der öffentlichen Garderoben und Toiletten.
Prospelie durch alle bekannten Reisebureaus gratis.
Ermäßigungen
auf sämtlichen Strecken der Prenß.-Hessischen-, der Reichseisenbahnen, der Mecklenburgischen= und der Staatseisenbahnen
(Pfälzisches Netz):
Handwerker, gelernte Arbeiter und teschnische Angestellte werden zum Besuch der Ausstellung für Hin- und Rückreise
in der IuI. Wagenklasse zum halben Fahrpreis (fur Schnellzüge tarifmäßiger Zuschlag) beiördert, wenn sie sind:
1) Mitglieder von Krankenkassen, Versicherungsvereinen und Versicherungsanstalten insgemein,
2) Freiwillige Mitglieder dieser Anstalten bei einem Jahreseinkommen unter 2500 Mark,
3) Mitglieder der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte mit einem Jahreseinkommen nicht über 2500 Mark,
4) Selständige Handwerker mit nicht mehr als 8 Gesellen.
Bei Ziffer 1—3 müssen auf der Hinreise mindestens 10 Teilnehmer sich zusammenschließen. Die Rückreise
kann auch einzeln ausgeführt werden.
Die Besucher (Ziffer 1—3) müssen ferner eine Erklärung des Arbeitgebers darüber vorlegen, daß sie handwerksmäßige
Arbeiter, gelernte Arbeiter oder technische Angestellte sind. Die Krankenkassen, Versicherungsanstalten pp. müssen
auf dieser Erklärung die Mitgliedschaft des Reisenden bescheinigen und bestätigen, daß die Erklärung des Arbeitgebers
von diesem selbst herrührt. (Besondere Muster auf den Stationen erhältlich).
Die unter 4) genannten selbständigen Handwerker müssen folgende Bescheinigung vorlegen:
Es wird hiermit bescheinigt, daß der selbständige Handwerker Herr
in
in seinem Gewerbebetrieb nicht mehr als 8 Gesellen beschäftigt und
infolgedessen berechtigt ist, die tarifmäßige Fahrpreisermäßigung zum
Besuch der Deutschen Werkbund-Ausstellung Köln 1914 zu beanspruchen
GCrt) Datum
Die Bescheinigung muß vom Vorstand der Handwerkskammer oder des Inunngsverbandes oder von der Ortspolizei
unterschrieben und mit Siegel versehen sein. Die Fahrpreisermäßigung für die Hinreise muß bei der Fahrkartenausgabe
der Abgangsstation spätenstens 2 Tage vor Abgang des Zuges unter Vorlage der genannten Bescheinigungen beantragt
werden. Die Fahrpreisermäßigung für die Rückreise wird von der Fahrkartenausgabe in Köln gegen Vorlage dieser