Full text : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

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Vierteljährlicher  Bezugspreis  1  4

Zweinndsiehzigster  —  X2  Jahrgang.
Stück  66.
HAmtliche  Verordnungen  und  Bekanntwmachungen.

Ausgegeben  Schlawe,  den  28.  Juli  1914.

I.  Aligemeines.

Deutsche  Werkbund-Ausstellung
Mai  bis  Oktober  Köln  1914
Kunst  in  Handwerk,  Industrie  und  Handel.  Architektur.

104  Einzelgebäude,  2  km  Rheinfront,  Theater,  Täglich  Konzerte,  Sportfeste.  Jeden  Freitag-Abend  Brillantfeuerwerk.
Großer  Vergnügungspark.
Einkriktspreise:  für  Ausftellung=  und  Vergnügungspark  Mk.  1.10,  für  Kinder  unter  12  Jahren  Mk.  H.60,
für  Vereine  bei  gemeinsamem  Besuch  und  einer  Teilnehmerzahl  von  mindestens  100  Personen  Mk.  0.80  einschl.  freier
Benutzung  der  öffentlichen  Garderoben  und  Toiletten.

Prospelie  durch  alle  bekannten  Reisebureaus  gratis.

Ermäßigungen
auf  sämtlichen  Strecken  der  Prenß.-Hessischen-,  der  Reichseisenbahnen,  der  Mecklenburgischen=  und  der  Staatseisenbahnen
  (Pfälzisches  Netz):

Handwerker,  gelernte  Arbeiter  und  teschnische  Angestellte  werden  zum  Besuch  der  Ausstellung  für  Hin-  und  Rückreise

in  der  IuI.  Wagenklasse  zum  halben  Fahrpreis  (fur  Schnellzüge  tarifmäßiger  Zuschlag)  beiördert,  wenn  sie  sind:
1)  Mitglieder  von  Krankenkassen,  Versicherungsvereinen  und  Versicherungsanstalten  insgemein,
2)  Freiwillige  Mitglieder  dieser  Anstalten  bei  einem  Jahreseinkommen  unter  2500  Mark,
3)  Mitglieder  der  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte  mit  einem  Jahreseinkommen  nicht  über  2500  Mark,
4)  Selständige  Handwerker  mit  nicht  mehr  als  8  Gesellen.

Bei  Ziffer  1—3  müssen  auf  der  Hinreise  mindestens  10  Teilnehmer  sich  zusammenschließen.  Die  Rückreise
kann  auch  einzeln  ausgeführt  werden.

Die  Besucher  (Ziffer  1—3)  müssen  ferner  eine  Erklärung  des  Arbeitgebers  darüber  vorlegen,  daß  sie  handwerksmäßige
  Arbeiter,  gelernte  Arbeiter  oder  technische  Angestellte  sind.  Die  Krankenkassen,  Versicherungsanstalten  pp.  müssen
auf  dieser  Erklärung  die  Mitgliedschaft  des  Reisenden  bescheinigen  und  bestätigen,  daß  die  Erklärung  des  Arbeitgebers
von  diesem  selbst  herrührt.  (Besondere  Muster  auf  den  Stationen  erhältlich).

Die  unter  4)  genannten  selbständigen  Handwerker  müssen  folgende  Bescheinigung  vorlegen:

Es  wird  hiermit  bescheinigt,  daß  der  selbständige  Handwerker  Herr
in

in  seinem  Gewerbebetrieb  nicht  mehr  als  8  Gesellen  beschäftigt  und
infolgedessen  berechtigt  ist,  die  tarifmäßige  Fahrpreisermäßigung  zum
Besuch  der  Deutschen  Werkbund-Ausstellung  Köln  1914  zu  beanspruchen
GCrt)  Datum
Die  Bescheinigung  muß  vom  Vorstand  der  Handwerkskammer  oder  des  Inunngsverbandes  oder  von  der  Ortspolizei
  unterschrieben  und  mit  Siegel  versehen  sein.  Die  Fahrpreisermäßigung  für  die  Hinreise  muß  bei  der  Fahrkartenausgabe
  der  Abgangsstation  spätenstens  2  Tage  vor  Abgang  des  Zuges  unter  Vorlage  der  genannten  Bescheinigungen  beantragt
  werden.  Die  Fahrpreisermäßigung  für  die  Rückreise  wird  von  der  Fahrkartenausgabe  in  Köln  gegen  Vorlage  dieser