Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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2. Militär-Wesen. 
Nachtrags Verzeichnih 
derjeuigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
(Vergl. Bekanntmachung vom 6. Juli 1901, Central-Blatt S. 249.) 
  
Hemerkung: 
Die mit 4 bezeichnelen Lehranstalten haben keinen obligalorischen Unterricht im Lalein. 
Geffentliche Lehranstalten. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlaffungsprüfung zur Darlegung der 
Befähigung gefordert wird. 
b. Real-Progymnafien. 
Königreich Preußen. 
Swinemünde. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Krast für den Ostertermin 1901. 
. Realschulen. 
Königreich Wüärttemberg. 
Schwenningen: 1 Realanstalt. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für die im Juli 1901 abgehaltene 
Reifeprüfung. 
d. Oeffentliche Schullehrer-Seminare. 
Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Rudolstadt: Fürstlich evangelisch-lutherisches Landes-Seminar. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für den Ostertermin 1901. 
Privat-Lehranstalten.) 
Königreich Bayern. 
Nürnberg: #Real= und Handels-Lehranstalt (Institut M. Gombrich). 
Anmerk. Die Dauer der Berechtigung wird bis zum Prüfungstermin 1902 einschließlich 
verlängert. 
Großherzogthum Hessen. 
Offenbach Main: Eoelheschule des Oberlehrers a. D. Ernst Gerloff (früher Dr. Pius Sachh. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für die zu Michaelis 1901 abgehaltene 
Entlassungsprüfung. — Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum 
Herbsttermin 1903 einschließlich Geltung. 
„) Die nachsolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Beslehens einer unter Leitung 
eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung 
von der Auffichtsbehörde genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüsung oder einzelnen Theilen 
derselben sind unstalthaft. 
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