Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

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Nr.  197.
Dislokation  des  2.  Königlich  Sächsischen  Jäger-Bataillons  Nr.  13.
Berlin,  den  26.  Oklober  1882.
Des  2.  Königlich  Sächsische  Jäger-Bataillon  Nr.  13  ist  am  30.  September  d.  J.  von  Meißen  nach  Dresden
verlegt  worden,  was  hiermit  zur  Kenntniß  der  Armce  gebracht  wird.

Kriegs-Ministerium.
No.  161/10.  A.  1.  v.  Kameke.

Nr.  198.
Nachtrag  zum  Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschasiste  Befähigung  für  den  unsenstent,welche  z  Militkrdien,  101.  83  0  sind.
Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  19.  April  d.  Is.  wird  hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren
Lehranstalten  verösfentlicht,  welche  nach  §.  90  Theil  I  der  Wehrerdnung  vom  28.  September  1875  zur  Ausstellung
  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig.  freiwilligen  Militärdienst

berechülgt  sind.
Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zengnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung
für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  bercchtigt  sind.
A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Rlasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  ersorderlich  ist.
a.  Gymnasien.
b.  Rralschulen  erster  Drdnung.
I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Hannover.
Das  Leibniz-Real-Gymnasium  zu  Hannover.

II.  Herzogthum  Anhalt.  *
Das  Real-Gymnasium  zu  Bernburg  (bisher  höhere  Bürgerschule,  B.  c.  VII.  1  des  Verzeichnisses
vom  19.  April  d.  Is.)

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.
a.  Progymnasien.
Db.  Rralschulen  mriter  Prdnung.

Königreich  Sachsen.  ·
fl.DicLehr-nndEczicl)nngö-Anstaltfürs-tobenzuDrecbcnstiednchstadt,I)

2.  -Xealschule  zu  Frankenberg,!)
3.  -  -  Grimma,!)
4.  -  .  Mecrane,

4)  Die  mit  einem  #  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.  ·
I)AufbenRealschztlcnzuDresden-Friedrichftadt,Frankenbcrg,  Grimma  und  Schneeberg  ist  der  obligatorische

Unterricht  im  Lalein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt.