Metadata : Deutsches Wörterbuch. Dritter Band R-Z. (3)

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(Nr.  7632.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  19.  Februar  1870.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  den  Kreis  Heiligenbeil,  im  Regierungsbezirk  Königsberg,
  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Zweig-  Chaussee  von
Rehfeld  nach  Deutsch-Thierau,  welche  bei  Rehfeld  an  die  vom  Kreise
unternommene  Chaussee  von  Heiligenbeil  nach  Lichtenfeld  sich  anschließt.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  vom  Kreise  Heiligenbeil,
  im  Regierungsbezirk  Königsberg,  beschlossenen  Vau  einer  Zweig.Chaussee
von  Rehfeld  nach  Deutsch-Thierau,  welche  bei  Rehfeld  an  die  vom  Kreise  unternommene
  Chaussee  von  Heiligenbeil  nach  Lichtenfeld  sich  anschließt,  genehmigt
habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Heiligenbeil  das  Expropriationsrecht  für
die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme
  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für
die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich
  will  Ich  dem  genannten  Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes
nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseeeldtarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die
Gefreumgen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt
  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarise  vom
29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  ChausseepolizeiVergehen
auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  19.  Februar  1870.
Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.  Camphausen.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche
Arbeiten  und  den  Finanzminister.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Stoats=  Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober,  Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).