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(Nr. 7632.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Februar 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte an den Kreis Heiligenbeil, im Regierungsbezirk Königsberg,
für den Bau und die Unterhaltung einer Zweig- Chaussee von
Rehfeld nach Deutsch-Thierau, welche bei Rehfeld an die vom Kreise
unternommene Chaussee von Heiligenbeil nach Lichtenfeld sich anschließt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Heiligenbeil,
im Regierungsbezirk Königsberg, beschlossenen Vau einer Zweig.Chaussee
von Rehfeld nach Deutsch-Thierau, welche bei Rehfeld an die vom Kreise unternommene
Chaussee von Heiligenbeil nach Lichtenfeld sich anschließt, genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Heiligenbeil das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für
die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich
will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseeeldtarifs,
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Gefreumgen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarise vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der ChausseepolizeiVergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. Februar 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Stoats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober, Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).