19*
Untersuchung vor
der Schlachtung
ist unterblieben
wegen
(Angabe des
Grundes: Noth-
schlachtung, Tod in
Folge von
Verunglückung,
Blitzschlag, Erschießen
in Nothfällen 2c.).
Ergebniß der Unter-
suchung nach dem
Schlachten
a) demthierärztlichen Beschauer
überwiesen?)z
b) übernommen von?;
F) tauglich ohne Einschränkung;
) tauglich, aber im Nahrungs-
und Genußwerth erheblich
herabgesetzt mminderwerthig!;
e)ganz oder theilweise bean-
standet (untauglich oder be-
dingt tauglich!#).
(ob
11.
12.
Grund
der
Beanstandung))
oder
Minderwerthigkeits-
erklärung (Spalte 12
unter d).
13.
Weitere Behandlung
des beanstandeten
(ob Fleisches
a) vernichtet;
b) nach §. 45 Abs. 1 oder 3 der
Ausführungsbestimmungen
verwerthet;
I) gekocht, gedämpft oder (Fett)
ausgeschmolzen;
d) gepökelt;
e) gekühlt §. 39 Nr. 5
der Ausführungsbestimm-
ungen —).
14.
Bemerkungen
(3. B.
zurückgezogen,
Beschwerde erhoben,
Entscheidung auf die
Beschwerde
und dergleichen).
Beschauers einzutragen, welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den thierärztlichen Be-
schauer abgegeben hat.
*!) Unter den Beanstandungsgründen sind auch diejenigen anzuführen, welche Anlaß zur Ueberweisung
der Beschau an den thierärztlichen Beschauer gewesen sind.
Jeder Beschauer hat sich auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm selbst vorgenommenen
Untersuchungen zu beschränken. Findet die Ueberweisung der Beschau seitens eines nicht als Thierarzt
approbirten Beschauers an einen thierärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer in Spalte 10 oder 12
lediglich die Thatsache der Ueberweisung und in Spalte 13 den Grund hierfür einzutragen.
3*