Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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Untersuchung vor 
der Schlachtung 
ist unterblieben 
wegen 
(Angabe des 
Grundes: Noth- 
schlachtung, Tod in 
Folge von 
Verunglückung, 
Blitzschlag, Erschießen 
in Nothfällen 2c.). 
Ergebniß der Unter- 
suchung nach dem 
Schlachten 
a) demthierärztlichen Beschauer 
überwiesen?)z 
b) übernommen von?; 
F) tauglich ohne Einschränkung; 
) tauglich, aber im Nahrungs- 
und Genußwerth erheblich 
herabgesetzt mminderwerthig!; 
e)ganz oder theilweise bean- 
standet (untauglich oder be- 
dingt tauglich!#). 
(ob 
  
11. 
12. 
Grund 
der 
Beanstandung)) 
oder 
Minderwerthigkeits- 
erklärung (Spalte 12 
unter d). 
  
13. 
Weitere Behandlung 
des beanstandeten 
(ob Fleisches 
a) vernichtet; 
b) nach §. 45 Abs. 1 oder 3 der 
Ausführungsbestimmungen 
verwerthet; 
I) gekocht, gedämpft oder (Fett) 
ausgeschmolzen; 
d) gepökelt; 
e) gekühlt §. 39 Nr. 5 
der Ausführungsbestimm- 
ungen —). 
14. 
  
Bemerkungen 
(3. B. 
zurückgezogen, 
Beschwerde erhoben, 
Entscheidung auf die 
Beschwerde 
und dergleichen). 
  
  
  
  
  
  
Beschauers einzutragen, welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den thierärztlichen Be- 
schauer abgegeben hat. 
*!) Unter den Beanstandungsgründen sind auch diejenigen anzuführen, welche Anlaß zur Ueberweisung 
der Beschau an den thierärztlichen Beschauer gewesen sind. 
Jeder Beschauer hat sich auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm selbst vorgenommenen 
Untersuchungen zu beschränken. Findet die Ueberweisung der Beschau seitens eines nicht als Thierarzt 
approbirten Beschauers an einen thierärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer in Spalte 10 oder 12 
lediglich die Thatsache der Ueberweisung und in Spalte 13 den Grund hierfür einzutragen. 
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