Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

— VII — 
Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen (§. 16), vergl. auch Anhang Nr. 2. Die Be- 
urtheilung des Fleisches bleibt in allen Fällen dem Thierarzte vorbehalten (§. 31). 
7. Der Bläschenausschlag des Rindviehs. 
Der Bläschenausschlag ist ein ansteckender Ausschlag an der Schleimhaut der Geschlechstheile. 
In leichteren Fällen ist das Allgemeinbefinden wenig gestört. Bei weiblichen Thieren findet man 
an der Innenfläche der Schamlippen, bei männlichen an der Ruthe linsengroße, mit klarer, gelblicher 
Flüssigkeit gefüllte Bläschen, welche sich nach dem Platzen in flache, rundliche, oberflächliche Geschwüre 
umwandeln, die bald verschorfen und vernarben. In schwereren Fällen sind die Thiere fieberhaft er- 
krankt, die Geschwüre gehen mehr in die Tiefe, aus der Scheide fließen schleimig zeitrige Massen; bei 
männlichen Thieren sind in diesen Fällen Ruthe und Schlauch schmerzhaft geschwollen. 
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubniß 
zur Schlachtung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die Scheide und Scham oder die Ruthe 
und der Schlauch zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten 
Raume aufbewahrt werden (F. 15). Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf ferner die 
Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht wesentlich gestört ist (§. 11). 
Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§. 14). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu 
reinigen (§. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Bläschenausschlag bietet keinen Anlaß zur Beanstandung 
des Fleisches (vergl. §. 40). 
8. Die Pocken seuche der Schafe. 
Die Pockenseuche ist eine fieberhafte Ausschlagskrankheit. Die ersten Erscheinungen bestehen in 
Mattigkeit, mangelhafter Futlteraufnahme, Röthung der Augen, steifem Gange. Nach 1 bis 2 Tagen 
treten auf der Haut, namentlich am Kopfe, an den inneren Seiten der Vorder= und Hinterschenkel, an 
Brust und Bauch flohstichähnliche rothe Punkte auf, aus denen sich in den nächsten Tagen harte, meist 
flache Knölchen (Pocken) von Erbsen= bis Bohnengröße entwickeln. Die Haut ist an den erkrankten 
Körperstellen, besonders im Gesicht und an den Augen, geschwollen. Daneben bestehen stärkere Thräuen= 
absonderung, Schleimfluß aus der Nase, Verringerung der Freßlust, allgemeine Abgeschlagenheit. Nach 
3 bis 4 Tagen wird der Inhalt der Knöichen eitrig. Auf der Mitte bildet sich eine Einsenkung und 
auf der Oberfläche ein schwarzbrauner Schorf, der in 8 bis 14 Tagen mit Zurücklassung einer Narbe 
absällt. Bei vielen Schafen erfolgt eine sehr reichliche Pockenentwickelung und mit derselben eine stärkere 
Entzündung der Haut. Die an manchen Stellen dicht nebeneinander entstehenden Knölchen vereinigen 
sich zu flachen, höckerigen Geschwülsten, die sich im weileren Verlaufe nicht selten zu größeren Geschwürs- 
flächen umgestalten. Hiermit ist eine schwere Störung des Allgemeinbefindens und Abmagerung verbunden. 
Bei der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatlen (§§#. 14, 32). Der Beschauer hat Hände und 
Arme zu desinfiziren (§. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Sofern das Allgemeinbefinden erheblich gestört 
ist . 11) oder eine Entzündung der Haut mit ausgebreiteter Bildung von Eiter oder Jauche besteht 
(§. 30 Nr. le), bleibt die Schlachtvieh= und Fleischbeschau dem Thierarzte vorbehalten. Auch in anderen 
Fällen darf die Erlaubniß zur Schlachtung, sofenn die Seuche durch den beamteten Thierarzt noch nicht 
festgestellt ist, nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die ganze Haut zur Verfügung des be- 
amteten Thierarztes in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (§. 15). Das Fleisch ist genuß- 
tauglich (§. 40). 
9. Die Rinderpest. 
Die Rinderpest ist eine in Deutschland fremde Seuche, welche außer Rindvieh auch Schafe, 
Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. 
Die ersten Krankheitserscheinungen sind nicht eigenartig; sie bestehen in Schüttelfrost, allgemeiner 
Mattigkeit und frühzeitigem Verfiegen der Milch. Nach diesen Vorboten zeigen die Thiere beschleunigtes 
Athmen, fleckige oder verwaschene Röthung der sichtbaren Schleimhäute, aufgehobene Freßlust, starken 
Durst, Verzögerung des Kothabsatzes. Später macht sich ein zunächst wässeriger, dann wässerig-schleimiger 
Ausfluß aus Augen, Nase, Scheide sowie Speichelfluß bemerkbar. Der Koth wird allmählich dünn- 
flüssiger, schließlich stellt sich starker Durchfall unter Kolikerscheinungen und starkem Afterzwang ein, wobei 
die Entleerungen schleimig, übelriechend und zuweilen mit Blut gemischt sind und die Thiere sehr schnell 
abmagern. Nach 3 bis 4 Tagen treten die der Rinderpest eigenthümlichen Veränderungen auf. Be- 
sonders an der Schleimhaut der Lippen, der Zunge, der Backen, des Zahnfleisches, der Nase und der
	        
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