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Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen (§. 16), vergl. auch Anhang Nr. 2. Die Be-
urtheilung des Fleisches bleibt in allen Fällen dem Thierarzte vorbehalten (§. 31).
7. Der Bläschenausschlag des Rindviehs.
Der Bläschenausschlag ist ein ansteckender Ausschlag an der Schleimhaut der Geschlechstheile.
In leichteren Fällen ist das Allgemeinbefinden wenig gestört. Bei weiblichen Thieren findet man
an der Innenfläche der Schamlippen, bei männlichen an der Ruthe linsengroße, mit klarer, gelblicher
Flüssigkeit gefüllte Bläschen, welche sich nach dem Platzen in flache, rundliche, oberflächliche Geschwüre
umwandeln, die bald verschorfen und vernarben. In schwereren Fällen sind die Thiere fieberhaft er-
krankt, die Geschwüre gehen mehr in die Tiefe, aus der Scheide fließen schleimig zeitrige Massen; bei
männlichen Thieren sind in diesen Fällen Ruthe und Schlauch schmerzhaft geschwollen.
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubniß
zur Schlachtung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die Scheide und Scham oder die Ruthe
und der Schlauch zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten
Raume aufbewahrt werden (F. 15). Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf ferner die
Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht wesentlich gestört ist (§. 11).
Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§. 14). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu
reinigen (§. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Bläschenausschlag bietet keinen Anlaß zur Beanstandung
des Fleisches (vergl. §. 40).
8. Die Pocken seuche der Schafe.
Die Pockenseuche ist eine fieberhafte Ausschlagskrankheit. Die ersten Erscheinungen bestehen in
Mattigkeit, mangelhafter Futlteraufnahme, Röthung der Augen, steifem Gange. Nach 1 bis 2 Tagen
treten auf der Haut, namentlich am Kopfe, an den inneren Seiten der Vorder= und Hinterschenkel, an
Brust und Bauch flohstichähnliche rothe Punkte auf, aus denen sich in den nächsten Tagen harte, meist
flache Knölchen (Pocken) von Erbsen= bis Bohnengröße entwickeln. Die Haut ist an den erkrankten
Körperstellen, besonders im Gesicht und an den Augen, geschwollen. Daneben bestehen stärkere Thräuen=
absonderung, Schleimfluß aus der Nase, Verringerung der Freßlust, allgemeine Abgeschlagenheit. Nach
3 bis 4 Tagen wird der Inhalt der Knöichen eitrig. Auf der Mitte bildet sich eine Einsenkung und
auf der Oberfläche ein schwarzbrauner Schorf, der in 8 bis 14 Tagen mit Zurücklassung einer Narbe
absällt. Bei vielen Schafen erfolgt eine sehr reichliche Pockenentwickelung und mit derselben eine stärkere
Entzündung der Haut. Die an manchen Stellen dicht nebeneinander entstehenden Knölchen vereinigen
sich zu flachen, höckerigen Geschwülsten, die sich im weileren Verlaufe nicht selten zu größeren Geschwürs-
flächen umgestalten. Hiermit ist eine schwere Störung des Allgemeinbefindens und Abmagerung verbunden.
Bei der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatlen (§§#. 14, 32). Der Beschauer hat Hände und
Arme zu desinfiziren (§. 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Sofern das Allgemeinbefinden erheblich gestört
ist . 11) oder eine Entzündung der Haut mit ausgebreiteter Bildung von Eiter oder Jauche besteht
(§. 30 Nr. le), bleibt die Schlachtvieh= und Fleischbeschau dem Thierarzte vorbehalten. Auch in anderen
Fällen darf die Erlaubniß zur Schlachtung, sofenn die Seuche durch den beamteten Thierarzt noch nicht
festgestellt ist, nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die ganze Haut zur Verfügung des be-
amteten Thierarztes in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (§. 15). Das Fleisch ist genuß-
tauglich (§. 40).
9. Die Rinderpest.
Die Rinderpest ist eine in Deutschland fremde Seuche, welche außer Rindvieh auch Schafe,
Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann.
Die ersten Krankheitserscheinungen sind nicht eigenartig; sie bestehen in Schüttelfrost, allgemeiner
Mattigkeit und frühzeitigem Verfiegen der Milch. Nach diesen Vorboten zeigen die Thiere beschleunigtes
Athmen, fleckige oder verwaschene Röthung der sichtbaren Schleimhäute, aufgehobene Freßlust, starken
Durst, Verzögerung des Kothabsatzes. Später macht sich ein zunächst wässeriger, dann wässerig-schleimiger
Ausfluß aus Augen, Nase, Scheide sowie Speichelfluß bemerkbar. Der Koth wird allmählich dünn-
flüssiger, schließlich stellt sich starker Durchfall unter Kolikerscheinungen und starkem Afterzwang ein, wobei
die Entleerungen schleimig, übelriechend und zuweilen mit Blut gemischt sind und die Thiere sehr schnell
abmagern. Nach 3 bis 4 Tagen treten die der Rinderpest eigenthümlichen Veränderungen auf. Be-
sonders an der Schleimhaut der Lippen, der Zunge, der Backen, des Zahnfleisches, der Nase und der