– 1
8. der Kopf und die oberen Hals= und Kehlgangslymphdrüsen (Lösung der Zunge so weit,
daß die Maul= und Rachenschleimhaut in ihrem ganzen Umfange zu sehen ist):
9. die Haut und einzelnen Hauttheile:
10. das Muskelfleisch einschließlich des Fett= und Bindegewebes, der Knochen und Gelenke
(Anlegung eines Schnittes in das Fleisch, Untersuchung der Knochen und Gelenke, soweit
sie ohne Zerlegung des Thierkörpers für die Untersuchung zugänglich sind; im Falle eines
Verdachts der Erkrankung der Knochen oder Gelenke durch Freilegung der in Betracht
kommenden Knochen oder Gelenke).
8. 8.
Bei Rindern sind außerdem die Zunge, das Herz, die äußeren und inneren Kaumuskeln,
letztere unter Anlegung ergiebiger, parallel mit dem Unterkiefer verlaufender Schnitte, sowie die bei der
Schlachtung zu Tage tretenden Fleischtheile auf Finnen zu untersuchen; an der Leber ist je ein Schnitt
senkrecht zu der Magenfläche, quer durch die Hauptgallengänge sowie neben dem Spigel schen Lappen
bis auf die Gallengänge anzulegen; es folgt alsdann die Untersuchung der Lendendrüsen, inneren Darm-
beindrüsen, Kniefaltendrüsen und Bugdrüsen.
C6. 9.
Bei Kälbern sind auch der Nabel und die Gelenke zu besichtigen und im Verdachtsfall anzu-
schneiden. Die Untersuchung auf Finnen erfolgt wie bei Rindern, sie fällt für Saug= und Milchkälber
weg. Die Untersuchung der Lymphdrüsen des Euters kann unterbleiben.
S. 10.
Bei Pferden ist auch die Schleimhaut der Luftröhre, des Kehlkopfs, der Nasenhöhle und deren
Nebenhöhlen zu untersuchen, letztere, nachdem der Kopf in der Längsrichtung neben der Mittellinie durch-
gesägt oder durchgehauen und die Nasenscheidewand herausgenommen ist, ferner die Haut und Unterhaut
nebst den zugehörigen Lymphdrüsen, endlich die Nieren nach Anlegung eines Schnittes am konvexen Rande
bis auf das Nierenbecken.
S. 11.
Schweine (einschließlich der Wildschweine) sind vor der Untersuchung durch Spalten der
Wirbelsäule und des Kopfes in Hälften zu zerlegen, die Liesen (Flohmen, Lünte, Schmer, Wammenfett)
sind zu lösen. Die zu Tage tretenden Fleischtheile, insbesondere an den Hinterschenkeln, am Bauche, am
Zwerchfell, an den Zwischenrippenmuskeln, am Nacken, am Herzen, an der Zunge und am Kehlkopfe sind
auf Finnen zu untersuchen. Auch sind die inneren Darmbeindrüsen, Lendendrüsen, Bugdrüsen, Scham-
und Kniefaltendrüsen anzuschneiden und zu untersuchen.
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt nach der besonderen Anweisung (Anlage b zu den Aus-
führungsbestimmungen D). E
. 12.
Bei Schafen und Ziegen erfolgt die Untersuchung der Leber wie beim Rinde. Die Unter-
suchung der Lymphdrüsen der Lungen, der Leber, der Nieren und des Euters kann unterbleiben.
II. Zubereitetes Fleilch.
§. 13.
Zum Zwecke der im §. 2 Nr. 2 vorgeschriebenen Prüfung ist das betreffende Fleischstück an einer
der dicksten Stellen tief einzuschneiden und die Schnittfläche auf Farbe, Konsisten) und Geruch zu unter-
suchen. Erforderlichenfalls ist auch die Kochprobe*) und die Prüfung auf Kochsalz““) vorzunehmen.
*) Aus der inneren Schicht des Fleischstücks wird ein flaches, etwa handtellergroßes Stück herausgeschnilten, in
siedendes Wasser geworfen und 10 Minuten gekocht.
**) a) Herstellung des Reagens: 100 cem einer 2progentigen Höllensteinlösung werden mit 23 cem Normal-
Ammonial geschütlelt. Von dem Normal--Ammoniak wird dann tropfenweise so viel hinzugefügt, bis der entstandene
Niederschlag verschwunden und die Flüssigkeit wasserklar ist. Es wird ein weiterer Ueberichuß von 40 cem Normal-