Full text : Die Verwaltung der öffentlichen Arbeiten in Preußen.

102  Anlagekapital.

die  sich  immer  mehr  von  der  Wirklichkeit  entfernten.  Die  auf  Grund  dieses
Gesetzes  aufgestellten  Nachweisungen  sind  nunmehr  fortgefallen.

Die  durch  den  Etat  für  1909  eingetretenen  Änderungen  sind  bei  den
nachfolgenden  zahlenmäßigen  Angaben  und  Nachweisungen  auch  für  die
früheren  Jahre  berücksichtigt  worden.

Einen  gewissen,  wenn  auch  nicht  erheblichen  Einfluß  auf  die  Gestaltung
der  gesamten  Betriebseinnahmen  und  -Ausgaben  hatte  auch  der  Staats—
vertrag  zwischen  Preußen,  Baden  und  Hessen  über  die  Vereinfachung  der
Verwaltung  der  Main-Neckar-Bahn  vom  14.  Dezember  1901  (Gesetzsamml.
1902  S.  297),  der  die  Verwaltung  und  Betriebsführung  dieser  Bahn  der
Eisenbahndirektion  in  Mainz  übertragen  hat.

“––—  Das  Anlagekapital  Preußens  für  Eisenbahnzwecke  setzt  sich  zusammen

Eisenbahnver=  ür  di  üngli
7  F  *  aus  den  Aufwendungen  für  die  Anlage  des  ursprünglichen  Staatsbahnnetzes,

teatsschulben  für  den  Erwerb  von  Privatbahnen,  für  den  Bau  neuer  Bahnen,  für  die
schulden).  Ausgestaltung  der  vorhandenen  Staatsbahnen  und  Vermehrung  ihres  Fuhrparks.
  Abgezogen  werden  die  Einnahmen  aus  der  Veräußerung  einzelner
Linien  oder  Grundstücke  sowie  die  Zuschüsse  Dritter  zum  Bau  neuer  Linien

oder  einzelner  Bahnanlagen.

Die  Entwicklung  des  gesamten  Anlagekapitals  für  die  vom  Staate
verwalteten  preußischen  Bahnen,  ausschließlich  des  Anlagekapitals  der  Wilhelmshaven-Oldenburger
  Bahn,  innerhalb  des  letzten  Jahrzehnts  geht  aus

Auloge  B—  der  Anlage  28  hervor.

Von  dem  Anlagekapital  zu  unterscheiden  ist  der  Anteil  der  Eisenbahn—
verwaltung  an  den  preußischen  Staatsschulden,  der  als  „die  Eisenbahn—
schulden“  bezeichnet  wird.

Wie  sich  das  Anlagekapital  der  preußischen  Staatsbahnen  —  einschließlich
  Wilhelmshaven-Oldenburger  Bahn  —  zu  den  Eisenbahnschulden  im  letzten
Jahrzehnt  verhalten  hat,  geht  aus  der  Anlage  20  und  der  Abbildung  15
(Seite  103)  hervor.

Hiernach  stand  am  Schlusse  des  Jahres  1000  einem  Anlagekapital
von  10  404  Millionen  Mark  eine  Eisenbahnschuld  von  nur  7  023  Millionen
Mark  gegenüber.  Der  Unterschiedsbetrag  von  3  441  Millionen  Mark  stellt
die  Abschreibung  von  dem  Anlagekapital  dar.

Anlagekapital  und  Eisenbahnschulden  haben  sich  nicht  gleichmäßig
entwickelt;  während  das  Anlagekapital  sich  ziemlich  gleichmäßig,  wenn  auch
allmählich  etwas  schärfer  steigend  vergrößert  hat,  zeigen  die  Eisenbahnschulden

Anlage  29.