102 Anlagekapital.
die sich immer mehr von der Wirklichkeit entfernten. Die auf Grund dieses
Gesetzes aufgestellten Nachweisungen sind nunmehr fortgefallen.
Die durch den Etat für 1909 eingetretenen Änderungen sind bei den
nachfolgenden zahlenmäßigen Angaben und Nachweisungen auch für die
früheren Jahre berücksichtigt worden.
Einen gewissen, wenn auch nicht erheblichen Einfluß auf die Gestaltung
der gesamten Betriebseinnahmen und -Ausgaben hatte auch der Staats—
vertrag zwischen Preußen, Baden und Hessen über die Vereinfachung der
Verwaltung der Main-Neckar-Bahn vom 14. Dezember 1901 (Gesetzsamml.
1902 S. 297), der die Verwaltung und Betriebsführung dieser Bahn der
Eisenbahndirektion in Mainz übertragen hat.
“––— Das Anlagekapital Preußens für Eisenbahnzwecke setzt sich zusammen
Eisenbahnver= ür di üngli
7 F * aus den Aufwendungen für die Anlage des ursprünglichen Staatsbahnnetzes,
teatsschulben für den Erwerb von Privatbahnen, für den Bau neuer Bahnen, für die
schulden). Ausgestaltung der vorhandenen Staatsbahnen und Vermehrung ihres Fuhrparks.
Abgezogen werden die Einnahmen aus der Veräußerung einzelner
Linien oder Grundstücke sowie die Zuschüsse Dritter zum Bau neuer Linien
oder einzelner Bahnanlagen.
Die Entwicklung des gesamten Anlagekapitals für die vom Staate
verwalteten preußischen Bahnen, ausschließlich des Anlagekapitals der Wilhelmshaven-Oldenburger
Bahn, innerhalb des letzten Jahrzehnts geht aus
Auloge B— der Anlage 28 hervor.
Von dem Anlagekapital zu unterscheiden ist der Anteil der Eisenbahn—
verwaltung an den preußischen Staatsschulden, der als „die Eisenbahn—
schulden“ bezeichnet wird.
Wie sich das Anlagekapital der preußischen Staatsbahnen — einschließlich
Wilhelmshaven-Oldenburger Bahn — zu den Eisenbahnschulden im letzten
Jahrzehnt verhalten hat, geht aus der Anlage 20 und der Abbildung 15
(Seite 103) hervor.
Hiernach stand am Schlusse des Jahres 1000 einem Anlagekapital
von 10 404 Millionen Mark eine Eisenbahnschuld von nur 7 023 Millionen
Mark gegenüber. Der Unterschiedsbetrag von 3 441 Millionen Mark stellt
die Abschreibung von dem Anlagekapital dar.
Anlagekapital und Eisenbahnschulden haben sich nicht gleichmäßig
entwickelt; während das Anlagekapital sich ziemlich gleichmäßig, wenn auch
allmählich etwas schärfer steigend vergrößert hat, zeigen die Eisenbahnschulden
Anlage 29.