— 182 —
2. Versicherungs-Wesen.
Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt auf Grund des §. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
(Reichs-Gesetzbl. 1892 S. 385).
Veränderungs-Uachmeis
zu der Veröffentlichung im Central-Blatte für das Deutsche Reich 1901, Anhang zu Nr. 54.
Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.
Abgeschlossen am 20. Juni 1902.
Ortsüblicher Tagelohn
fesigestellt für Per
"6
ewöhnlicher Tagearbeiter,
onen im Alter von
Bezirke. über 16 Jahren unter i6 Jahren
männliche weibliche männliche weibliche
EEIBLIIAI
s vk n «
Königreich Preußen. 1
Regierungsbezirk Erfurt. " r
Kreis Heiligenstadt: #
Pn Stadt Heiligenstadt 180 1 10|0 1 — — 60
b) Dingelstädt. . . 1601 —— 80 — 60
e) der übrige Theil des Kreises . .....1z60;1——-«80—— 60
Die veränderten Lohnsätze für Dingelstädt treten am
1. Januar 1903 in Krafst. » I’-
Regierungsbezirk Schleswig.
Kreis Eckernförde: 1 I
a) Stadt Eckernförde und Gutsbezirk Friedrichsorrt 50 1 60 01 25 — 90
b) Gemeinden Borby, Getlorf, Holtenau, Pries, Schiltsee,
Dänischenhagen, Klausdorf, Kanalgutsbezirr Eckern- 1 v
förde, Gutsbezirk Knoop. . . 2 10 1 351— — 80
c) der übrige Theil des Kreises 1 80 1 10— 80 — 70
Die Gemeinde Karby hat am 1. Februar 1902 die Lohnsate 1
unter c „der übrige Theil des Kreises“ erhalten, statt der 1
bisherigen der Gemeinden unier b.
Regierungsbezirk Münster.
Kreis Ahaus:
a) Stadt Gronau, Dorf und Kirchspiel Ere, Stadt
Ahaus, Stadt Stadtlohn . 250175150125
b) der übrige Theil des Kreises 2 — 1 30 1 30 1 —
Die Gemeinde Wessendorf des Amtes Stadtlohn hat seit dem
1. Januar 1902 die Lohnsätze unter b.