Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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8. 9. 
Die Bemessung und Festsetzung der im Falle des 8. 30 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen D 
dem Beschwerdeführer zur Last fallenden Kosten einer unbegründeten Beschwerde erfolgt nach Maßgabe 
der hierüber ergehenden Anordnungen der Landesregierungen. 
§. 10. « « 
Die Behörde kann die Einzahlung eines angemessenen von ihr zu bestimmenden Vorschusses vor 
Beginn der Untersuchung verlangen. Wenn in den Fällen des §. 6 der Verdacht als unbegründet 
sich erweist, oder die Sendung freiwillig zurückgezogen wird (§. 8), sind die entsprechenden Beträge 
zurückzuzahlen. 
Berlin, den 12. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
4. Militär-Wesen. 
VBekanntmachung. 
In Abänderung der der Bekanntmachung vom 25. Februar 1901 (Central-Blatt S. 48) bei- 
gegebenen Klasseneintheilung der Lieferungsverbände hat der Bundesrath beschlossen, den Kreis Ruhrort 
in der preußischen Rheinprovinz der Vergütungsklasse II der Lieferungsverbände zuzuweisen. 
Berlin, den 10. Juli 1902. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. Juni d. J. beschlossen, Chamottesteine, die beim Bau 
von Seeschiffen zur Ausmauerung der Dampfkesselseuerungen verwendet werden, ferner Acelylen-Gas- 
Apparate, die beim Bau von Fischdampfern zur Verwendung gelangen, erstere den in dem Verzeichnisse II, 
letztere den in dem Verzeichniß I der Anlage A zu dem Schiffsbau-Regulativ vom 6. Juli 1889 
(Central-Blatt 1889 S. 431) aufgeführten Gegenständen gleichzustellen.
	        
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