davon, und einer anderwelten, aus dem
Fruchtmagazin-Fonds zu entnehmenden Sum-
me, zur deöfallsigen Erklárung hiebey mit-
getheilt.
Was es mit dem gedachten Großfürstl.
Geschenk und mit dem hier ebenfalls erwähn-
ten Fruchtmagazin-Fonds für eine Bewand-
niß hat, darüber wird der getreue Landtag
sich aus den Akten und der Aktenmäßigen
Darstellung näher unterrichten können, welche
demselben, mit dem Decrete vom ##ten Jan.
resp. nach dem besondern Verzeichniß unter
A. mitgetheilt worden sind. Das Wesent-
lichste davon ist Folaendes:
Im Jahre 1305. wurde im Fürstenthum
Eisenach, mit Ausschluß der von der Haupt-
stadt entferntern Aemter, Großen-Rudestedt,
Kaltennordheim und Lichtenberg, die Einrich-
tung gelroffen, daß das Brandtwelnbrennen
blos von ausländischen Früchten erlaubt war,
welche die Brenner aus einem in Eisenach
errichteten öffentlichen Magazin kaufen mußten.
Der Zweck dieser Anstalt war, die zur
Consumtion nicht ausreichenden Landesfrüchte
für das Brodbedürfniß zu erhalten, ohne das
in so mancher Hinsicht nützliche Brandtwein-
brennen einstellen zu müssen, und, in Zeiten
der Theurung die Armen der Stadt und des
nahen Landes mit wohlfeiler verkauftem Ge-
traide vor Noth schügen zu können. Auch
wurde in der Folge, von dem Abwurf des
gewonnenen Kapitalstocks, die in Eisenach er-
richtete Fuß= Gensdarmerie erhalten und der
Grund zu einem öffentlichen Arbeits-Institut
elegt.
8 Var ersten Anlage der Magazin-Anstalt
wurde, nebst größtentheils von Privaten
aufgenommenen Kapitalien, auch jenes Ge-
schenk Iprer Kaiserl. Königl. Hobeit, an die
adt Eisenach, von rooo Rthlr. verwen-
det, gemäß der eigenen höchsten Bestimmung,
wornach es „zu irgend einer nützlichen An-
stalt“ dienen sollte.
849
Als diese Brandtweinfrucht-Magazin-Cin-
richtung, im Jahr 817, aus überwiegenden
Gründen, wieder aufgehoben wurde, war ein
damit gewonnenes Vermögen von mehr als
30,000 Rthlr. vorhanden, wovon 2o,000
Rthlr. bey der Eisenachischen Kreiskasse, mik
der Vestimmung angelegk wurden, daß damit
in Fällen der Noth Fruchtvorräthe zum Be-
sten der Armen angeschafft, der jährl. Abwurf
aber einstweilen zur Tilgung der sogenannten
übermäßigen Schulden des Kreises mit ver-
wendet werden sollte. Der, damals noch nichk
genau gekannte, nach den, dem getreuen
Landtage vorliegenden Rechnungen aber, die
Summe von 10,840 Rthlr. 10 Gr. 33 Pf.
betragende Rest des Magazin-Vermögens
sollte zu andern gemeinnützlichen Anstalten
aufbewahrt werden.
Diese letzte Summe, welche jedoch zum
Theil noch in dem Werth der vorhandenen
Grund= und Inventarien-Stücke besteht, ist es
nun, mit welcher sowohl die Getralde-Ope-
rationen in den letzten Theurungsjahren, wo-
von das Decret vom #5#t#en Januar handelt,
bestritten worden sind, als auch auf welche
gegenwärtig, zu dem oben angegebenen Zwecke,
Anspruch gemacht wird. Lc.
Das Staats-Ministerium.
Beylage T7TI/TT.
Unterthänigste Erklärungsschrift
vom öten -pril 1821.
auf das höchste Decret vom Zosten
Januar 1821. den Verlust im Ei-
senachischen Kreise bep'm Ankauf
von fremden Getraide in den Jah-
ren 1816. und 1817., ingleichen
die bey außerordentlichen Ereig-
nissen ähnlicher Art zu treffenden
Maaßregeln betr.
Wenn der getreue Landtag zu Schloß
Dornburg am 21 sten Januar 1819. seine