Contents: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

davon, und einer anderwelten, aus dem 
Fruchtmagazin-Fonds zu entnehmenden Sum- 
me, zur deöfallsigen Erklárung hiebey mit- 
getheilt. 
Was es mit dem gedachten Großfürstl. 
Geschenk und mit dem hier ebenfalls erwähn- 
ten Fruchtmagazin-Fonds für eine Bewand- 
niß hat, darüber wird der getreue Landtag 
sich aus den Akten und der Aktenmäßigen 
Darstellung näher unterrichten können, welche 
demselben, mit dem Decrete vom ##ten Jan. 
resp. nach dem besondern Verzeichniß unter 
A. mitgetheilt worden sind. Das Wesent- 
lichste davon ist Folaendes: 
Im Jahre 1305. wurde im Fürstenthum 
Eisenach, mit Ausschluß der von der Haupt- 
stadt entferntern Aemter, Großen-Rudestedt, 
Kaltennordheim und Lichtenberg, die Einrich- 
tung gelroffen, daß das Brandtwelnbrennen 
blos von ausländischen Früchten erlaubt war, 
welche die Brenner aus einem in Eisenach 
errichteten öffentlichen Magazin kaufen mußten. 
Der Zweck dieser Anstalt war, die zur 
Consumtion nicht ausreichenden Landesfrüchte 
für das Brodbedürfniß zu erhalten, ohne das 
in so mancher Hinsicht nützliche Brandtwein- 
brennen einstellen zu müssen, und, in Zeiten 
der Theurung die Armen der Stadt und des 
nahen Landes mit wohlfeiler verkauftem Ge- 
traide vor Noth schügen zu können. Auch 
wurde in der Folge, von dem Abwurf des 
gewonnenen Kapitalstocks, die in Eisenach er- 
richtete Fuß= Gensdarmerie erhalten und der 
Grund zu einem öffentlichen Arbeits-Institut 
elegt. 
8 Var ersten Anlage der Magazin-Anstalt 
wurde, nebst größtentheils von Privaten 
aufgenommenen Kapitalien, auch jenes Ge- 
schenk Iprer Kaiserl. Königl. Hobeit, an die 
adt Eisenach, von rooo Rthlr. verwen- 
det, gemäß der eigenen höchsten Bestimmung, 
wornach es „zu irgend einer nützlichen An- 
stalt“ dienen sollte. 
849 
Als diese Brandtweinfrucht-Magazin-Cin- 
richtung, im Jahr 817, aus überwiegenden 
Gründen, wieder aufgehoben wurde, war ein 
damit gewonnenes Vermögen von mehr als 
30,000 Rthlr. vorhanden, wovon 2o,000 
Rthlr. bey der Eisenachischen Kreiskasse, mik 
der Vestimmung angelegk wurden, daß damit 
in Fällen der Noth Fruchtvorräthe zum Be- 
sten der Armen angeschafft, der jährl. Abwurf 
aber einstweilen zur Tilgung der sogenannten 
übermäßigen Schulden des Kreises mit ver- 
wendet werden sollte. Der, damals noch nichk 
genau gekannte, nach den, dem getreuen 
Landtage vorliegenden Rechnungen aber, die 
Summe von 10,840 Rthlr. 10 Gr. 33 Pf. 
betragende Rest des Magazin-Vermögens 
sollte zu andern gemeinnützlichen Anstalten 
aufbewahrt werden. 
Diese letzte Summe, welche jedoch zum 
Theil noch in dem Werth der vorhandenen 
Grund= und Inventarien-Stücke besteht, ist es 
nun, mit welcher sowohl die Getralde-Ope- 
rationen in den letzten Theurungsjahren, wo- 
von das Decret vom #5#t#en Januar handelt, 
bestritten worden sind, als auch auf welche 
gegenwärtig, zu dem oben angegebenen Zwecke, 
Anspruch gemacht wird. Lc. 
Das Staats-Ministerium. 
  
Beylage T7TI/TT. 
Unterthänigste Erklärungsschrift 
vom öten -pril 1821. 
auf das höchste Decret vom Zosten 
Januar 1821. den Verlust im Ei- 
senachischen Kreise bep'm Ankauf 
von fremden Getraide in den Jah- 
ren 1816. und 1817., ingleichen 
die bey außerordentlichen Ereig- 
nissen ähnlicher Art zu treffenden 
Maaßregeln betr. 
Wenn der getreue Landtag zu Schloß 
Dornburg am 21 sten Januar 1819. seine
	        
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