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dortigen Steueramte II verbunden worden. Die bisher ebenfalls zu dieser Zuckersteuerstelle gehörige
Zuckerfabrik zu Schafstädt ist der mit dem Steueramt 1 in Mücheln verbundenen Zuckersteuerstelle zu-
getheilt worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt 1 zu Uslar im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur Aus-
fertigung von Begleitscheinen I über das von der Gewerkschaft Justus 1 in Volpriehausen unter Kollo=
verschluß zu versendende inländische Salz,
dem Salzsteueramt 1 zu Rothenfelde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Osnabrück für die
Zeit vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1
über das Reisegepäck der Kurgäste des Soolbades Rothenfelde,
dem Steueramt I in Bielefeld (Bahnhof) im Bezirke des Hauptsteueramts zu Minden die Be-
fugniß zur Abfertigung von Baumwollengarn der Nummern 261,2 und s des Zolltarifs zu anderen als
den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern und
dem Hauptsteueramte zu Biebrich die unbeschränkte Befugniß zur Abfertigung von Leinengarn
der Tarifnummer 22 a.
Im Königreiche Bayern.
Die Ausschlag-Einnehmerei zu Bergel (Markt) ist nach Burgbernheim verlegt und zu Fört-
schendorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Bamberg eine Uebergangsstelle mit folgenden Befugnissen
errichtet worden:
Abfertigung von Bier, welches mit dem Anspruch auf Malzaufschlagrückvergütung ausgeführt
wird, sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier.
Es ist —2 worden:
der Aufschlag-Einnehmerei zu Göggingen im Bezirke des Hauptzollamts zu Augsburg die Be-
fugniß zur Erledigung von Branntwein-Begleitscheinen I über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagen-
vosschlaß oder in Eisenbahnkesselwagen,
der Aufschlag-Einnehmerei zu Eschau im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg die Befugniß
zur Erhebung von Uebergangsabgaben und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier und
der Aufschlag-Einnehmerei zu Neustadt a. Aisch im Bezirke des Hauptzollamts zu Fürth die
Befugniß zur Abfertigung von Bier, welches mit dem Anspruch auf Malzaufschlagvergütung ausgeführt
wird, zur Erhebung von Uebergangsabgaben und Ausfertigung und Erledigung von llebergangsscheinen.
Im Königreiche Sachsen.
Dem Steueramte zu Bischofswerda im Bezirke des Hauptzollamts zu Baut#zen ist die Befugniß
zur Erledigung von Versendungsscheinen II über inländischen Taback und dem Untersteueramte zu
Augustusburg im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnit die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung
von Begleitscheinen 1 über zum Besticken im Veredelungsverkehre des Fabrikanten Bruno Ebert daselbst
ein= und wiederausgehenden Sammet beigelegt worden.
Im Großherzogthume Babden.
In Pforzheim ist unter gleichzeitiger Aufhebung des Finanzamts und des Nebenzollamts daselbst
ein Hauptsteueramt errichtet worden, dessen Geschäftsbereich u. A. die Verwaltung der Landessteuern sowie
der Zölle und Reichssteuern im Amtsbezirke Pforzheim umfaßt. Dem neuen Hauptsteueramte sind folgende
Befugnisse ertheilt worden:
Aussertigung und Erledigung von Begleit-(Versendungs= scheinen I und ll für sämmtliche Ab-
gabenzweige, unbeschränkte Abfertigung im Eisenbahnverkehr, Abfertigung von Leinwand der Tarif-
nummern 22 f, K und 2 und der Anmerkung zu 22 f und g sowie von Wollwaaren der Tarifnummern 4145
und § zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr
gegen Einfuhrschein, Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, Untersuchung
von Verschnitlweinen und Mosten, Abfertigung von Taback und Tabackfabrikaten, Branntwein und Brannt-
weinfabrikaten, für die Abgabenvergütung beansprucht wird, und Bescheinigung ihres Ausganges bei Ab-
fertigung zur Niederlage, Erhebung von Uebergangsabgaben sowie Ausfertigung und Erledigung von
Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein und Wein.