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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
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In vettehen durch alle Vostanstalten und hHuchhandlungoen.
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XXX. Vahrgang. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 1002. W 45.
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Snzhalt 1. WW. : Ernennung; — — 4. ——¾¼uiez Steuer-Wesen: Zollbehandluug der
- - von der
eines Vize-Konsulats; — Exequatur-Ertheilung Seite 381 8 ersten irii Beechen Acnsteung für
2. Augemeine Berwaltungs-Sachen: Verbot der in Pitts- moderne dekorative Kunst in Turin zurückgelangenden
burg (Amerika) erscheinenden periodischen Zeiischriit Gürrrrr 888.
„Wielkopolannn ..
* Finanz= Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Neie
vom 1. April 1902 bis Ende September 1902 382
Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiteeeeeee
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Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Georg Krafft zum Konsul in
Bouka für die Fiji-Inseln zu ernennen geruht.
Das Kaiserliche Vize-Konsulat in Neder-Kalix (Schweden) ist zur Einziehung gelangt.
Dem Königlich belgischen General-Konsul Franz von Mendelssohn in Berlin ist Namens des Reichs
das Exequatur ertheilt worden.
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 12. Juni und 18. Sep-
tember d. J. gegen die in Pittsburg (Amerika) erscheinende Feriodische Zeitschrift „Wielkopolanin“ binnen
Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind,
wird in Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65)
die fernere Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten.
Berlin, den 20. Oktober 1902.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
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