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Central· Glatt
Deutsche Reich.
Reichsamte des Innern.
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S# bottehen durch alle Vostanstalten und huchhandlungon.
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. Oktober 19002. W 46.
Inh#alt: 1. Keusulat-Wesen: Ermächtigung zur Vor. poliischer Sprache erscheinenden Zeilung „Conieec
nahme von Civilstands-Rkten: — Exequatur-Ertheilung Polst.tttttt 2 83385
Seite 285 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot der in Paris Reichsgebttteeieieiei:: 386
1. Koufulat--Wesen.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Tschifu betrauten Dolmetscher von Varchmin ist
auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Ein-
schluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und
Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem zum Koöniglich serbischen Konsul und Leiter des serbischen General-Konsulats in Königsberg
ernannten Herrn Ernst Leo ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 5. Juli und 25. Sep-
tember d. J. gegen die in Paris in polnischer Sprache erscheinende Zeitung „Coniec Polski“ binnen
Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf Grund der §§. 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind,
wird in Anwendung des §. 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65)
die fernere Verbreitung dieser Zeitung auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten.
Berlin, den 22. Oktober 1902.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.