Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiler, 
sesigestellt für Personen im Alter von 
Bezir ke. über 16 Jahren unter 16 Jahren 
maͤnnliche weibliche männliche weibliche 
—□LLC□ 
Provinz Oberhefsfen. 
Kreis Büdingen: 
a) Büdingen 2 20 1 46 1 
b) Dudenrod. 1 80 1 200— 90 — 70 
) Bös-Gesäß, Burgbracht, bitkicchn, Inrhausen 
Michelau, Wippenbach . 1601——90—70 
4) die übrigen Gemeinden des Kreises 1 80 1 10 — —0 
Die neuen Lohnsätze für Büdingen, Dudenrod und Gelnhaar l . 
(lehteke5 bisher beic, jetzt unter d) treten am 1. Mai 1903 s l 
n Kraft. 
Reichsland Elsaß-Lothringen. 
Bezirk Ober-Elsaß. " 
Kreis Gebweiler: 
a) Gebweiler 2 40 1 S8Sll 2 11— 
b) Bühl, Teenhein Jungholz, Lautenbach, Lautenbach- l 
zell, Linthal, Murbach 2 20 1 8— — 90 
Diese Lohnsätze treten am 1. Juli 1903 in Kraft. die Löhne . x 1 
der anderen Gemeinden bleiben unverändert. · » s 
Kreis Rappoltsweiler: 1 « 
a) Altweier 2 40 1 60 150 1 20 
b) Diedolshausen. 2 40 1 8S00 150 1 20 
) Niedermorschweier. 2 50 1 80#0 1 20 
4) Rohrschweier 2 50 1 81H10 1.— 
c) Zellenberg 2 — 1 6000 20 — 90 
Gültigkeit vom 1. Juli 1903 ab; die Lohnsätze der anderen D 
Gemeinden bleiben unverändert. 
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5. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
In der Sitzung des Bundesraths vom 18. Dezember 1902 haben die verbündeten Regierungen vereinbart: 
1. eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der 
Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung 
unter einander und mit Oesterreich abzuweichen; 
2. als Zeitpunkt für die Einführung der neuen Rechtschreibung in den Schulen, insofern die 
Einführung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder erfolgt, den Beginn 
des Schuljahrs 1903/4 und als Zeitpunkt für die Einführung in den amtlichen Gebrauch