Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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6. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Stenerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Das Steueramt lI zu Brilon im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lippstadt ist ausgehoben und 
das Steueramt I zu Wadersloh in demselben Hauptamtsbezirk in ein Steueramt II umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden: 
Dem Nebenzollamt 1 zu Hotzenplotz im Bezirke des Hauptzollamts zu Neustadt O. S. die 
Befugnis zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Zucker= und Getreidesendungen der Hotzenplotzer 
Zuckerfabrik im Durchgangsverkehr auf alle zur Erledigung derartiger Begleitscheine befugte Amter, 
der Abfertigungsstelle zu Visselhövede im Bezirke des Hauptsteueramts zu Verden die Befugnis 
zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß für das Norddeutsche Honig= und Wachswerk 
H. Winkelmann daselbst eingehenden Begleitscheingüter und zur Erledigung von Begleitscheinen II, 
dem Steueramt I zu Neuhaldensleben im Bezirke des Hauptsteueramts Magdeburg I die 
Befugnis zur Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen I über das für die Albrecht'sche Hand- 
schuhfabrik daselbst im Veredelungsverkehr abzufertigende weißgare Lammleder, 
dem Hauptsteueramte zu Gleiwitz die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über 
Abfälle von der Verarbeitung von Eisen. 
Im Königreiche Bayern. 
Der Zollexpositur München-Schwabing ist die Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen 
über Gegenstände des freien Verkehrs und dem Hauptzollamte zu Ingolstadt die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Wollenwaren der Tarifnummern 41 45 und 6 zu andern als den hcchsten Zollsätzen 
dieser Nummern erteilt worden. 
Berichtigung: Seite 417 des Centralblatts für das Deutsche Reich von 1902 ist in der letzten 
Zeile vor dem Worte „und“ einzuschalten: „zum Eingang abzufertigen“. 
Im Königreiche Sachsen. 
Es ist erteilt worden: · 
Dem Steueramte zu Oschatz im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen die Befugnis zur Ab— 
fertigung der für die Fabrik wollener und baumwollener Strick= und Häkelwaren von Ernst Franke 
daselbst mit Zollbegleitscheinen ! eingehenden Plüsche aus Wolle gemischt mit Baumwolle (Scalskin) der 
Zolltarifnummer 41 d 6 und 
dem Untersteueramte zu Schwarzenberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Eibenstock die Be- 
fugnis zur Erledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I für den Veredelungsverkehr der Firma 
Louis Dedores in Obersachsenfeld mit zur Löffelfabrikation bestimmten englischen Weißblechen. 
Im Königreiche Württemberg. 
Dem Zollamte zu Ravensburg im Bezirke des Hauptzollamts zu Friedrichshafen ist die Er- 
mächtigung zur Abfertigung von Plattstichgeweben aus Baumwolle der Nr. 2 d 5 des Zolltarifs zu den 
vertragsmäßigen Zollsätzen erteilt worden. 
Im Großherzogtume Baden. 
Dem Untersteueramte zu Wertheim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Heidelberg ist das 
allgemeine Niederlagerecht verliehen und der Steuereinnehmerei zu Thiengen im Pezirke des Haupt- 
steueramts zu Freiburg i. B. die Befugnis zur Ausfertigung von Versendungsscheinen 1 und II sowie 
zur Erledigung von Versendungsscheinen I über Tabak beigelegt worden. 
Im Herzogtum Anhalt. 
Dem Steueramt I zu Zerbst im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau ist die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz, welches für die Seifenfabriken der Firma 
Mühlenbein & Nagel, Gebr. Knorr und Sandkuhl jun. in Zerbst bestimmt ist, beigelegt worden. 
  
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