Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

An Beböstigung erhält der Schiffsmann: 
Für Überstundenarbeit wird gezahlt: 
Besondere Verabredungen: 
Kündigungsfrist (oder sonstige Bestimmung über die Beendigung des Bienstverhältnisses) bei Anheuerung auf 
unbestimmte Zeit: « 
Diesen Heuervertrag haben der Kapitan, die Schiffsoffiziere und die Schiffsleute unterzeichnet, wie folgt: 
Der Kapitnn:. ans U *
	        
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