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2. Maß- und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898
(Reichs-Gesetzbl. S. 905) sind die folgenden Systeme elektrischer Meßgeräte zur Beglaubigung durch
die elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen worden:
1. Umschaltzähler für Gleichstrom, Form K und L, der Elektrizitätszählerfabrik H. Aron
in Charlottenburg.
2. Umschaltzähler für ein= und mehrphasigen Wechselstrom, Form P und JN, der Elektrizitäts-
zählerfabrik H. Aron in Charlottenburg.
3. Motorzähler für Gleichstrom, Form GW, GCWU, GB und GK, der Elektrizitäts-Aktien-
gesellschaft vormals Schuckert & Co. in Nürnberg.
Diese Systeme haben vorstehender Reihenfolge entsprechend die Nummern 1, 2, 3 erhalten.
Eine Bekanntmachung der Beschreibungen erfolgt in der Elektrotechnischen Zeitschrift, von
deren Verlagsbuchhandlung (Julius Springer, Berlin N., Monbijouplatz 3) Sonderabdrücke bezogen
werden können.
Charlottenburg, den 18. März 1903.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Kohlrausch.
3. Zoll= un d Steuerwesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen der Wohnsitz des Stationskontrolleurs zu Emmerich,
Großherzoglich Hessischen Regierungsafsessors und Ober-Zollinspektors Schäfer unter Belassung in seinem
bisherigen Dienstverhältnis vom 1. April 1903 ab nach Crefeld verlegt worden.
4. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
9 Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die datum
-— — .
S - Ausweisung .
der Bestrafung. Ausweisungs-
der Ausgewiesenen. strafung beschlossen hat. —
1. 2. l 3. - J 4. ·. b. 6.
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
geboren am 8. Oktober 1865 zuseinfacher Diebstahls Königlich Bayerisches 25. März d. J.
Wittingau, Böhmen, österreichischer (ein Jahr Zuchthaus Bezirksamt Donau-
Staatsangehöriger, laut Erkenntnis vom wörth, .»
18. April 1902),
1. F ranz Zenger,
Tagelöhner,