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Muster 21.
Liguidntion
dees. -Amts zu. -D
über
Ausfuhrzuschüsse für Zuckerprodukte
Steuervergütung und Ansfuhrzuschuß für zuckerhaltige
Fabrikate
für den Monat 189
Anleitung.
Die Steuervergütungen und Ausfuhrzuschüsse für zuckerhal tige Fabrikate sind gesondert von den Ausfuhrzuschüssen
für Zuckerprodukte zu liquidiren.
Die Zuckerprodukte, für welche nach §. 82 Absatz 3 des Gesetzes nur die früheren niedrigen Sätze zu liquidiren
sind, sind in einem besonderen Abschnitte der Liquidation aufzuführen.