Metadaten : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

—  347  —

Muster  21.

 

Liguidntion

 

dees.  -Amts  zu.  -D
über
Ausfuhrzuschüsse  für  Zuckerprodukte
Steuervergütung  und  Ansfuhrzuschuß  für  zuckerhaltige
Fabrikate

für  den  Monat  189

 

Anleitung.
Die  Steuervergütungen  und  Ausfuhrzuschüsse  für  zuckerhal  tige  Fabrikate  sind  gesondert  von  den  Ausfuhrzuschüssen
für  Zuckerprodukte  zu  liquidiren.
Die  Zuckerprodukte,  für  welche  nach  §.  82  Absatz  3  des  Gesetzes  nur  die  früheren  niedrigen  Sätze  zu  liquidiren
sind,  sind  in  einem  besonderen  Abschnitte  der  Liquidation  aufzuführen.