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Tentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
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Zu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXXI. Jahrgeng. Berlin, Freitag, den 23. Jannar 1903. W 4.
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Inhalt: 1. Konsulatwesen: Todesfall. . . . Seite 18 3. Zoll= und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande
2. Post= und Telegraphenwesen: Abänderung der Bestim oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 14
mungen über die Benutzung der Fernsprechverbindungss 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
leitungen zur Nachtzit: 13 Reichsgebete 15
1. Kou sulatwesen.
Der Kaiserliche Vizekonsul Elard Dauelsberg in Mollendo (Peru) ist gestorben.
2. Post= und Telegraphenwesen.
Bekanntmachung.
Abänderung der Bestimmungen über die Benutzung der Fernsprechverbindungsleitungen
zur Nachtzeit.
Der Absatz 1 der Bestimmungen über die Benutzung der Fernsprechverbindungsleitungen zur
Nachtzeit vom 19. September 1901 (Centralblatt S. 342) erhält folgende veränderte Fassung:
„1. Die Fernsprechverbindungen zwischen Orten, in denen Nacht-Fernsprechdienst abgehalten
wird, können von den Fernsprechteilnehmern zur Nachtzeit sowohl zu Einzelgesprächen als
auch zu Gesprächen im Abonnement benutzt werden. Als Nachtzeit gelten, soweit nicht für
einzelne Orte etwas anderes bestimmt ist, die Stunden von 9 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr
Vormittags im Sommer und bis 8 Uhr Vormittags im Winter.“
Berlin, den 19. Januar 1903.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kraette.