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Zur Untersuchung wird nur das halbe Normalgewicht — 18,0g — des Zuckerablaufs ver—
wendet. Man wägt diese Menge in einer Messing- oder Porzellanschale ab, fügt 40 bis 50 cem
lauwarmes destilliertes Wasser hinzu und rührt mit einem Glasstabe so lange um, bis der Ablauf im
Wasser sich vollständig gelöst hat. Hierauf wird die Flüssigkeit in einen Meßkolben von 100 cem
Raumgehalt gefüllt, und der an der Schale und dem Glasstabe noch haftende Rest mit etwa
10 bis 20 cem Wasser in den Kolben nachgespült. Darauf folgt die Klärung.
Man läßt zunächst etwa 5 cem Bleiessig in den Kolben einfließen und mischt durch vorsichtiges
Umschwenken. Ist die Flüssigkeit, nachdem der entstehende Niederschlag sich abgesetzt hat — was meist
in wenigen Minuten geschieht —, noch zu dunkel, so fährt man mit dem Zusatze von Bileiessig fort,
bis die genügende Helligkeit erreicht ist. Oft sind bis zu 12 cem Bleiessig zur Klärung erforderlich.
Dabei ist jedoch zu beachten, daß Bleiessig zwar genügend, aber in nicht zu großen Mengen zugesetzt
werden darf; jeder neu hinzugesetzte Tropfen Bleiessig muß noch einen Niederschlag in der Flüssigkeit
hervorbringen. ·.
Gelingt es nicht, die Flüssigkeit durch den Zusatz von Bleiessig so weit zu klären, daß die
Polarisation im 200 mm-Rohre ausgeführt werden kann, so ist zu versuchen, ob dies im 100 mm-Rohre
möglich ist. Gelingt auch dies nicht, so muß eine neue Lösung hergestellt und diese vor dem Bleiessig-
zusatze mit etwa 10 cem Alaunlösung versetzt werden; diese Lösungen geben mit Bleiessig starke Nieder-
schläge, welche klärend wirken, und gestatten die Anwendung großer Mengen Bieiessig.
Die zur Klärung hinzugefügten Flüssigkeiten dürfen zusammen nicht so viel betragen, daß die
Lösung im Kolben über die begrenzende Marke steigt. Nach der Klärung wird mit Wasser bis zur
Marke aufgefüllt und gehörig durchgeschüttelt.
Nachdem die Polarisation ausgeführt ist, sind die abgelesenen Polarisationsgrade mit 2 zu
vervielfältigen, weil nur das halbe Normalgewicht des Ablaufs zur Untersuchung verwendet worden
ist. Hat man statt eines 200 mm-Rohres nur ein 100 mm-Rohr angewendet, so sind die abgelesenen
Grade mit 4 zu vervielfältigen.
c) Berechnung des Quotienten.
Bezeichnet man die ermittelten berichtigten Prozente Brix der unverdünnten Lösung mit B
und die ermittelten Polarisationsgrade mit P, so berechnet sich der Quotient O nach der Formel
2 — F. Bei der Angabe des Endergebnisses sind die Bruchteile auf volle Zehntel abzu-
runden, und zwar, wenn die zweite Stelle nach dem Komma weniger als 5 beträgt, nach unten,
anderenfalls nach oben.
Beispiel für die Feststellung des Quotienten.
223 g eines Zuckerablaufs sind mit 223 g Wasser verdünnt worden. Die Brirsche Spindel zeigt
35,2 Prozent bei 21° C.; nach der Tafel 1 ist die berichtigte Prozentangabe 35,3, dieses mit 2 ver-
vielfältigt gibt 70,). Die Polarisation des halben Normalgewichts im 200 mm-Rohre sei 25,2 Grad;
daher beträgt die wirkliche Polarisation 25,2 = 2 = 50,4 Grad. Der Quotient berechnet sich hiernach
100 504 . »
auf — 1,30 oder abgerundet 71,4.
Ichlußbestimmung.
Uber die Untersuchung ist eine Befundsbescheinigung auszustellen, welche außer einer genauen
Bezeichnung der Probe folgende Angaben zu enthalten hat: das Ergebnis der Prüfung auf Invert-
zuckergehalt, die abgelesenen Prozente Brix der verdünnten Lösung, die TLemperatur der Lösung, die
berichtigten Prozente Brix nach der Vervielfältigung mit 2, das Ergebnis der Polarisation für das
ganze Normalgewicht (also die abgelesenen Polarisationsgrade vervielfältigt mit 2 oder — bei An-
wendung eines 100 mm-Rohres — mit 4) und den Ouotienten.