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Raumgehalt gespült. Nach Zusatz von Bleiessig und der doppelten Menge kaltgesättigter Alaunlösung
wird bis zur Marke aufgefüllt und filtriert.
e. Dessertbonbons (Fondants usw. aus Zucker und Einlagen von Schachtelmus,
Früchten usw.).
Die Probe wird in einem Meßkolben von 100 cem Raumgehalt mit Wasser übergossen.
Bleibt wenig Rückstand, so kann ohne weiteres zur Marke aufgefüllt werden; anderenfalls muß die
Polarisation wie unter A bestimmt werden.
k. Marzipanmasse und Marzipanwaren (Zucker mit zerquetschten Mandeln).
Die Masse wird zweckmäßig mit kaltem Wasser in einer Porzellanschale zerrieben. Das Ge—
misch wird durch feine Gaze oder durch einen Wattebausch filtriert und der Rückstand mit Wasser
nachgewaschen. Das milchig getrübte Filtrat wird geklärt und entsprechend aufgefüllt. Marzipan ist
in der Regel frei von Invertzucker.
g. Kakes und ähnliche Backwaren.
Man übergießt das halbe Normalgewicht der fein zerriebenen Probe in einem Kolben von
ungefähr 50 cem Raumgehalt mit etwa 30 cem kaltem Wasser und läßt das Ganze unter öfterem
Umschwenken 1 Stunde stehen. Nach dieser Zeit filtriert man die überstehende Flüssigkeit mit Hilfe
einer sehr schwach wirkenden Saugpumpe, zieht den Rückstand im Kolben noch mehrmals kürzere Zeit
mit kaltem Wasser aus, bringt schließlich die unlöslichen Bestandteile mit auf das Filter und wäscht
mehrmals mit kaltem Wasser nach. Die vereinigten klaren Auszüge werden auf 100 cem aufgefüllt.
Der Zuckergehalt der Lösung wird in allen Fällen nach dem für die Untersuchung solcher zuckerhaltigen
Waren angegebenen Verfahren ermittelt, welche 2 vom Hundert Invertzucker und darüber enthalten.
h. Verzuckerte Süd= und einheimische Früchte, glasiert oder kandiert; in Zuckerauf-
lösungen eingemachte Früchte (Schachtelmus, Pasten, Kompott, Gallerte).
Sind die Waren stärkezuckerfrei, so ist die Bestimmung des Zuckers nach dem unter 1 in
Anlage B gegebenen Verfahren auszuführen. Sind sie unter Verwendung von Stärkezucker eingemacht,
so ist das weiter unten beschriebene Verfahren anzuwenden. Die Vorbereitung der Proben zur Unter-
suchung hat in folgender Weise zu geschehen:
Die für die Untersuchung entnommenen Früchte werden gewogen und in einen großen Trichter,
in welchem sich ein.- Porzellansieb befindet, geschüttet. Man läßt die Zuckerlösung möglichst gut ab-
tropfen und nimmt darauf, falls bei Steinobst die Steine vor dem Einmachen nicht entfernt worden
waren, deren Entfernung vor. Die Steine werden möglichst vom Fruchtfleisch befreit, gewogen und
ihr Gewicht von dem Gesamtgewicht abgezogen. Die etwa an den Händen haften gebliebenen Teile
des Fruchtfleisches und der Zuckerlösung werden am zweckmäßigsten mit einem Messer entfernt und
mit den Früchten in eine gut verzinnte Fleischhackmaschine oder eine andere geeignete Vorrichtung
gebracht. Um einen gleichmäßigen Brei zu erzielen, läßt man die Masse mehrere Male durch die
Maschine gehen, fügt alsdann die Zuckerlösung hinzu und schickt das Ganze noch 4 bis 5 Mal durch
die Maschine. Beim Arbeiten nach diesem Verfahren kann nicht vermieden werden, daß kleine Mengen
des Breies an den inneren Wandungen der Gefäße haften bleiben; doch sind diese im Vergleiche zum
Gesamtgewichte so gering, daß sie, ohne das Ergebnis der Untersuchung wesentlich zu beeinträchtigen,
vernachlässigt werden können. Will man jedoch auf diese Menge nicht verzichten, so spült man die
betreffenden Gefäße mit etwa 100 ccm lauwarmem Wasser aus, fängt die Flüssigkeit für sich auf, füllt
sie zu 100 cem auf und bestimmt darin den Rohrzuckergehalt auf dieselbe Weise wie in der Haupt-
menge. Die in diesen Resten ermittelte Rohrzuckermenge ist in entsprechender Weise bei der Berech-
nung zu berücksichtigen.
200 g des durch die Zerkleinerung erhaltenen Breies werden auf einer empfindlichen Tarier--
wage abgewogen und mit destilliertem Wasser auf 1 Liter verdünnt. Man läßt die Mischung unter
häufigem Umschütteln 24 Stunden an einem kühlen Orte stehen und filtriert nach dem letzten Absetzen
200 cem durch ein großes Faltenfilter.