Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bundesstaat Muster 21 B. 
Verwaltungsbezirk zunssührungstestimmungen, 
Aufrechnung 
der 
durch bauliche Einrichtungen in den Zuckerfabriken entstandenen, von der Reichskasse 
zu tragenden Kosten. 
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Anleitung. 
1. Diese Aufrechnungen find, falls Kosten der oben bezeichneten Art noch erwachsen, vierteljährlich aufzustellen und den 
UÜbersichten der Einnahme an Zuckersteuer beizufügen. 
2. Die durch die baulichen Einrichtungen in den einzelnen Fabriken entstandenen Kosten sind nur in den Aufrechnungen 
für die schließliche Einnahme-Feststellung anzugeben. Für die vorläufigen Einnahme-Feststellungen genügt die Angabe 
der in jedem Hauptamtsbezirke geleisteten Ausgaben. 
3. Die in den Spalten 5 bis 13 anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs, 
also z. B. in der Aufrechnung für das 1. bis 3. Viertel die Ausgaben für April bis einschließlich Dezember. 
4. In der Spalte 12 kommen die etwaigen Tagegelder und Fuhrkosten der mit der Abnahme der Bauten beauftragten, 
nicht der Steuerverwaltung angehörigen Beamten in Ansatz. Gebühren dieser Beamten sind nicht anrechnungsfähig. 
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